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Politik: Nah dran

Der Abgeordnete Ramelow im Visier des Verfassungsschutzes – darf das sein?

Von Matthias Meisner

Berlin - Der Fall soll zum Präzedenzfall werden – aus Sicht beider Seiten. Das Bundesamt für Verfassungsschutz macht kein Geheimnis daraus, dass es Informationen über den PDS-Bundestagsabgeordneten Bodo Ramelow sammelt. Und Ramelow, Vizechef seiner Fraktion, wehrt sich vor Gericht: Er meint, es gehe nicht um ihn, sondern darum, seine gesamte Partei unter Generalverdacht zu stellen. Voraussichtlich im Herbst wird das Verwaltungsgericht Köln im Verfahren Ramelow gegen Bundesrepublik Deutschland eine Entscheidung treffen – und damit auch Hinweise geben, in welchen Fällen auch die Beobachtung von gewählten Abgeordneten vertretbar ist.

Ramelow ist offenkundig nicht der einzige Bundestagsabgeordnete der PDS im Visier des Verfassungsschutzes. Das Kölner Bundesamt ließ einen Bericht des „Spiegel“ unwidersprochen, wonach auch über Parteichef Lothar Bisky und Bundesgeschäftsführer Dietmar Bartsch Personenakten angelegt worden seien. Und auch der Fraktionsvorsitzende Oskar Lafontaine wurde in die Verfassungsschutzdatei Nadis aufgenommen – die Verfassungsschützer aus dem Saarland versichern allerdings, es würden keine nachrichtendienstlichen Mittel gegen ihn eingesetzt. Der Geheimdienst provoziert, meint Ramelow – und will seinen eigenen Fall nun „exemplarisch durchfechten“. Zumal sich die Akribie des Geheimdienstes – Ramelow selbst spricht von „Datensammelwut“ –, so gut belegen lässt wie in keinem anderen Fall eines Linkspartei-Parlamentariers.

Ramelow ist offenbar schon aufgefallen, als an die PDS noch gar nicht zu denken war. Ende der 80er Jahre kämpfte er als einfacher Gewerkschaftssekretär im hessischen Marburg gegen Berufsverbote für Kommunisten, wurde als Sympathisant der DKP verdächtigt. Nach der Wende ging Ramelow nach Thüringen – als 1996 dort die Verfassungsschützer eine Akte über ihn anlegten, war er bereits Landesvorsitzender seiner Gewerkschaft, der HBV. Material, vermutlich vom Verfassungsschutz in Hessen gesammelt, nahmen die Thüringer in ihre Akten auf. Über die nämlich weiß Ramelow wenigstens zum Teil Bescheid: Das Verwaltungsgericht in Weimar, wo er ebenfalls ein Verfahren angestrengt hat, verpflichtete den Landesgeheimdienst, Ramelow komplette Akteneinsicht zu gewähren. Wo es um eigene Informanten geht, verweigert sich die Behörde, unter Hinweis auf den Quellenschutz. Sie gibt aber an, die Datensammlung 1999 eingestellt zu haben, nachdem Ramelow als Spitzenkandidat der PDS in den Thüringer Landtag gewählt worden war.

Anders sieht es mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz aus, das darauf beharrt, dass die Wahl Ramelows in ein Parlament kein Grund sei, die Beobachtung zu beenden. Im Herbst vergangenen Jahres wechselte der PDS-Mann vom Erfurter Landtag in den Bundestag, vom Mai datiert ein Schreiben des Bundesamtes an das Kölner Verwaltungsgericht. Darin argumentiert die Behörde, auch die Umbenennung der PDS zur Linkspartei habe nichts an ihren linksextremistischen Bestrebungen geändert. Insbesondere aufgrund der Funktionärstätigkeit für die PDS liege bei Ramelow ein „konkreter und verdichteter Verdacht“ in Bezug auf extremistische Bestrebungen vor. Die Verfassungsschützer verzeichnen also weiter die Aktivitäten Ramelows, mindestens soweit sie aus öffentlichen Quellen zu haben sind – ob es nun um eine Spende an die Partei, um ein Treffen mit der KP Chinas geht oder um ein Interview zur hessischen Kommunalwahl geht. Mindestens vorerst.

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