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Biber knabbert im Wasser an Gehölz.

© Patrick Pleul/dpa

Natur gegen Kultur: Stoppt die Biber!

Die Biber sind zurück in Berlin und Potsdam. Dort fressen sie Gartenkultur - weil die Menschen sich nicht mehr trauen, sich zu wehren. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Ursula Weidenfeld

Der Biber ist selten in unseren Breiten. 1500 bis 3000 Tiere leben in Brandenburg, rund 100 wohnen in Berlin. Dass das Nagetier in die dicht besiedelten Gebiete an Havel und Spree zurückgekehrt ist, wird allgemein als gutes Zeichen gewertet. Die Umwelt ist in Ordnung, die Wasserqualität gut. Doch zeigen die Biber in Berlin und Brandenburg vor allem eines: Die modernen Menschen finden die Balance zwischen Natur und Kultur nicht mehr.

Der Biber lebt gern feudal. Zu Hause fühlt er sich beispielsweise in den Teichen, Seen und Bächen der Schlossparks von Sanssouci und Charlottenburg, im Tiergarten und im Neuen Garten in Potsdam. In den Lenné’schen Parks nagt er sich durch seltene Mammut- und gepflegte Weidenbäume, er frisst Pappeln und verzehrt die Rinde von Obstbäumen. Niemand darf ihn daran hindern. Denn der Biber steht unter Naturschutz.

Bei Biber und Wolf hat sich das Verhältnis von Natur- und Kulturschutz verschoben

Die Parks dagegen stehen nur unter Kulturschutz. Kein Baum steht zufällig herum. Kein Busch wächst ohne Plan. Biber, die hier leben, fressen nicht nur Baumrinde. Sie fressen Gartenkultur.

Mit den Bibern ist es wie mit den Wölfen. Solange keine Gefahr für Leib und Leben von Menschen droht, dürfen sie unbehelligt leben und sich ausbreiten. Der Naturschutz sorgt dafür, dass ihnen große Aufmerksamkeit zuteil wird. Zwei hauptamtliche Bibermanager raten den Brandenburgern zu Drahtgittern. Zwei weitere Mitarbeiter kümmern sich um die rund 100 Wölfe des Landes. Sie helfen den Bauern, Förderanträge für den Kauf von Pyrenäenberghunden auszufüllen, die die Schafherden bewachen sollen.

Muss der Biber wirklich auch in Gärten und Naherholungsgebieten leben dürfen?

Hat sich das Verhältnis zwischen Natur- und Kulturschutz zugunsten des Naturschutzes verschoben, weil der Mensch sich nicht traut, den berechtigten Naturschutz gegen seine ebenso berechtigten eigenen Ansprüche zu verhandeln? Niemand kann etwas dagegen haben, dass sich Biber und Wolf in dünn besiedelten Gebieten Brandenburgs oder Mecklenburg-Vorpommerns breitmachen. Doch müssen sie in den Schlossparks und Naherholungsgebieten in der Stadt und am Stadtrand leben? Eine selbstbewusste Antwort wäre: Nein.

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