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Neonazi-Morde: Niedersachsen räumt Panne bei Terrorfahndung ein

Das Innenministerium und der Verfassungsschutz in Niedersachsen haben schwere Fehler bei der Fahndung nach der Neonazi-Terrorgruppe eingeräumt. Ein mutmaßlicher Komplize des Trios war nur als Mitläufer eingestuft worden.

Der als mutmaßlicher Komplize des Neonazi-Trios festgenommene Holger G. sei bereits 1999 in Niedersachsen auf Bitten aus Thüringen observiert worden, sagte Verfassungsschutzpräsident Hans Wargel am Mittwoch in Hannover.

Erkenntnisse über seine Zusammenarbeit mit der Gruppe seien in Niedersachsen aber nicht gespeichert worden und Holger G. nur als Mitläufer eingestuft worden. (dpa)

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