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Politik: Neue Chefanklägerin will spezialisierte Strafrichter

Karlsruhe - Die neue Generalbundesanwältin Monika Harms hat eine stärkere Spezialisierung von Richtern in der Strafjustiz gefordert. Eine entsprechende Änderung der Personalpolitik sei nötig, damit „das Strafverfahren nicht auf die schiefe Ebene“ komme, sagte die bisherige Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof am Dienstag bei ihrer Amtseinführung als Chefanklägerin in Karlsruhe.

Karlsruhe - Die neue Generalbundesanwältin Monika Harms hat eine stärkere Spezialisierung von Richtern in der Strafjustiz gefordert. Eine entsprechende Änderung der Personalpolitik sei nötig, damit „das Strafverfahren nicht auf die schiefe Ebene“ komme, sagte die bisherige Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof am Dienstag bei ihrer Amtseinführung als Chefanklägerin in Karlsruhe. Richter dürften im Verhältnis zu hochspezialisierten Verteidigern nicht „ins Hintertreffen“ geraten, etwa bei Wirtschaftsstrafverfahren.

Die Zeit der Generalisten im Richteramt ist nach Auffassung von Harms vorbei. Das traditionelle Modell einer „breit angelegten“ richterlichen Tätigkeit sei heute „im Arbeitsablauf der Justiz nicht mehr machbar“. Durch Spezialisierung könne die „Qualität und Effektivität justizieller Arbeit“ gesichert werden.

Harms appellierte zudem an das Bundesverfassungsgericht, sich verschlechternde personelle Bedingungen in der Justiz in seine Entscheidungen einzubeziehen. Bei „wegbrechenden Ressourcen in sachlicher und personeller Hinsicht“ sei „nicht alles machbar“, was unter Bedacht auf die Freiheitsrechte von Angeklagten erstrebenswert und wünschenswert erscheine. Das Verfassungsgericht hatte mehrere Gerichtsentscheidungen wegen Verletzung der Freiheitsgrundrechte von Angeklagten aufgehoben, weil Verfahren zu lange dauerten. ddp

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