zum Hauptinhalt
Facebook glaubt immer noch nicht, dass deutscher Datenschutz das Unternehmen etwas angeht. Der Bundestag will das ändern.

© dpa

Neue Geschäftsbedingungen: Bundestag knöpft sich Facebook vor

In wenigen Tagen will Facebook seine Geschäftsbedingungen ändern. Das soll die Nutzung vereinfachen - aber auch die Erhebung und Verknüpfung von Daten. Selbst für Abgeordnete bleiben dabei einige Fragen offen.

Die neuen Nutzungsbedingungen von Facebook sind jetzt auch Thema im Bundestag: Am Mittwoch diskutierte der Rechtsausschuss über die geplanten Änderungen. Abgeordnete und Datenschützer kritisierten das Online-Netzwerk: Facebook gebe nicht ausreichend Auskunft darüber, welche Nutzerdaten gesammelt und verknüpft würden. „Die Frage ist: Welche Daten werden im Hintergrund gesammelt, und wie gehen die verschiedenen Unternehmen damit um?“, sagte Mechthild Heil (CDU), die in der Unionsfraktion für den Verbraucherschutz zuständig ist.

Zu Facebook gehört auch der beliebte Chat-Dienst WhatsApp und das Fotonetzwerk Instagram. Das Online-Netzwerk versicherte stets, dass zwischen Facebook und WhatsApp keine Daten ausgetauscht würden. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar kritisierte jedoch, die geplanten Änderungen würden einen Datenaustausch zumindest ermöglichen.

Caspar erklärte, es sei unklar, ob aus den Daten Nutzerprofile gebildet würden und ob die Weiternutzung als Einwilligung ausreiche. „Facebook ist nach wie vor nicht der Meinung, dass deutsches Datenschutzrecht gilt“, sagte er. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen Google zum „Recht auf Vergessen“ sei aber klar, dass auch Facebook sich an nationales Recht halten müsse.

Facebook will seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum 30. Januar ändern. Dann können Mitglieder genauer festlegen, wer ihre Einträge ansehen kann. Außerdem können sie herausfinden, warum sie bestimmte Werbung sehen. Nutzer können Anzeigen auch ausblenden. Die neuen AGB ermöglichen aber auch eine detailliertere Verfolgung des Nutzerverhaltens.

Wer sich nach dem 30. Januar auf Facebook einloggt, stimmt den neuen Regeln automatisch zu. Ein Widerspruch ist nicht möglich, Nutzer können sich nur komplett abmelden. Genau diesen Punkt kritisierte Ulrich Kelber (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium. Facebook gehe mit den neuen AGB „sehr weit“, erklärte Kelber. In einem Brief an das Netzwerk bemängelte er, viele Aussagen seien nicht konkret genug.

Wenn Sie sich noch genauer darüber informieren wollen, was Facebook mit den neuen Regeln bezweckt, was Datenschützer daran kritisieren und wie man sich jetzt schützen kann, können Sie hier nachlesen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false