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Werden in Aufsichtsräten Posten neu besetzt, müssen die Firmen ab jetzt die Frauenquote von 30 Prozent umsetzen - oder den Sitz unbesetzt lassen. Die neue Regel betrifft mehr als 100 börsennotierte Unternehmen.

© picture alliance / dpa

Neue Gesetze: Das ändert sich 2016

Krankenhäuser bekommen für gute Leistungen Zuschläge, Familien mit Kindern werden steuerlich entlastet und für Besserverdiener steigen die Sozialabgaben. Diese Änderungen treten ab dem 1. Januar in Kraft:

Familien:

Wer Kinder hat, wird in diesem Jahr steuerlich entlastet. Der Kinderfreibetrag steigt um 96 Euro pro Kind, also 48 Euro für jedes Elternteil. Für die Eltern bleiben damit pro Kind und Jahr jetzt 7248 Euro ihres Einkommens steuerfrei. Besonders die Familien mit höherem Einkommen bekommen das positiv zu spüren, meint der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). Gleichzeitig steigt ab Januar auch das Kindergeld. Ob sich das im Geldbeutel wirklich bemerkbar macht, ist aber fraglich: Ab Januar gibt es jeden Monat zwei Euro mehr pro Kind. Das Kindergeld für die ersten beiden Kinder beträgt damit monatlich jeweils 190 Euro, für das dritte Kind 196 Euro. Ab Kind Nummer vier gibt es jeweils 221 Euro. Außerdem steigt der Kinderzuschlag für Geringverdiener ab diesem Jahr um 20 Euro auf 160 Euro.

Hartz IV und Haushalte mit geringem Einkommen:

Hartz-IV-Empfänger bekommen ab heute etwas mehr Geld. Der Regelsatz für Alleinstehende steigt auf 404 Euro. Sie bekommen damit fünf Euro mehr als bisher. Leben zwei Erwachsene als Ehepaar oder Partner in einem Haushalt, sollen sie jeweils vier Euro mehr bekommen, also 364 Euro. Mehr Geld gibt es auch für Haushalte mit geringem Einkommen. Sie erhalten ab Januar einen höheren Mietzuschuss. Ein Beispiel: Haushalte mit Wohngeldanspruch in denen zwei Personen leben, bekommen ab jetzt 186 Euro im Monat. Zum Vergleich: Im Jahr 2012 lag der Betrag noch bei 112 Euro. Auch die Zahl der Anspruchsberechtigten steigt in diesem Jahr.

Krankenhäuser:

Werden Patienten in Krankenhäusern besonders gut versorgt, sollen die Einrichtungen dafür ab diesem Jahr mit Zuschlägen belohnt werden. Auch bei besonders guten Leistungen bei Operationen gibt es Geld. Schlechte Leistungen werden dagegen mit Abschlägen geahndet. Sollten Krankenhäuser immer wieder durch mangelnde Qualität auffallen, können einzelne Abteilungen oder sogar das ganze Haus geschlossen werden. Beschlossen wurde das in der sogenannten Krankenhausstrukturreform. Das große Ziel der Reform: Überkapazitäten in Krankenhäusern sollen abgebaut werden, ohne Abstriche bei der Versorgung in der Fläche zu machen.

Frauenquote in Führungspositionen:

2016 könnte das Jahr der Frauen werden: Die Frauen-Quote in Unternehmen wird umgesetzt. Damit sollen mehr Frauen in die Chef-Etagen großer Firmen aufrücken. Werden in Aufsichtsräten Posten neu besetzt, müssen die Firmen ab jetzt die Frauenquote von 30 Prozent umsetzen. Die neue Regel betrifft mehr als 100 börsennotierte Unternehmen in denen die Arbeitnehmer voll mitbestimmungsberechtigt sind. Halten sich die Unternehmen nicht an die Quote, bleibt der Posten unbesetzt.

Steuern:

Wer arbeitet, darf ab Januar mehr verdienen, bevor er Steuern auf sein Einkommen zahlen muss. Der sogenannte Grundfreibetrag wird um 180 Euro erhöht. Wer unverheiratet ist, darf ab jetzt 8652 Euro verdienen. Erst ab einem Einkommen über dieser Summe werden Steuern fällig. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Betrag auf 17 304 Euro. Für alle, die nicht arbeiten, aber dennoch Einkünfte haben, gelten ab heute neue Regeln für die Steuererklärung. Rentner oder Vermieter beispielsweise müssen erst dann eine Steuererklärung abgeben, wenn sie mehr als 8652 Euro an Einkünften haben. 2015 waren es 180 Euro weniger.

Sozialabgaben:

Arbeitnehmer mit gutem Verdienst müssen ab diesem Januar höhere Sozialabgaben zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenzen, bis zu denen Sozialbeiträge aufs Gehalt fällig werden, steigt bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von derzeit 4125 Euro auf dann 4237,50 Euro im Monat. Bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung soll sie im Westen von 6050 auf 6200 Euro angehoben werden, im Osten von 5200 auf 5400 Euro. (dpa)

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