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Neue Gesetze: Was sich ab heute ändert

Zum 1. August 2010 treten mehrere gesetzliche Neuregelungen in Kraft. Wir dokumentieren die wichtigsten Änderungen:

PFLEGE-MINDESTLOHN: Pflegekräfte in Deutschland bekommen einen gesetzlichen Mindestlohn. Vorgesehen ist eine Höhe von 8,50 Euro im Westen und 7,50 Euro im Osten. Er gilt für Arbeitnehmer, die überwiegend Grundpflegeleistungen erbringen, nicht jedoch für Auszubildende und Praktikanten, Hauswirtschaftskräfte und Demenzbetreuer. Zu Jahresbeginn 2012 sowie zum 1. Juli 2013 soll der Mindestlohn jeweils um 0,25 Euro angehoben werden. Die jetzt gefundene Regelung gilt bis Ende 2014.

ARZNEIMITTELPREISE: Am 1. August tritt das Gesetz zu Einsparungen im Arzneimittelbereich in Kraft. Für Medikamente ohne Festbetrag gelten die am 1. August 2009 gültigen Preise bis zum 31. Dezember 2013. Das Einsparvolumen beträgt 1,15 Milliarden Euro pro Jahr. Die Versicherten beteiligen sich zwar wie bisher nur mit der gesetzlichen Zuzahlung an den Rezeptkosten, sinkende Arzneimittelpreise entlasten aber die gesetzlichen Krankenkassen. Die Einsparungen sollen helfen, stabile Beiträge zu sichern.

NATIONALES STIPENDIEN-PROGRAMM:

Das Gesetz zum Nationalen Stipendien-Programm tritt in Kraft. Ziel ist es, begabte Studierende an allen staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland durch ein Stipendium zu unterstützen. Damit sollen finanzielle Hindernisse für die Aufnahme eines Studiums abgebaut und Anreize für Spitzenleistungen geschaffen werden. Das Programm wird von den Hochschulen selbst verwaltet. Sie sollen nun private Mittel einwerben und das Bewerbungsverfahren aufsetzen. Finanziert werden die Stipendien gemeinsam von privaten Geldgebern und dem Staat. Im Laufe des Sommersemesters 2011 werden die Hochschulen mit den Vergabeverfahren beginnen können.

AUSBILDUNG: Zehn Ausbildungsberufe werden modernisiert. So wird aus dem Molkereifachmann der Milchtechnologe und aus dem Kartografen der Geomatiker. Die Änderungen werden vorgenommen, um mit den neuen beruflichen Anforderungen Schritt zu halten.

SWIFT-ABKOMMEN: US-Terrorfahnder können ab sofort wieder auf europäische Bankdaten zugreifen. Allerdings können die USA nur auf jene Daten zurückgreifen, die in Verbindung zu Finanztransaktionen in außereuropäische Länder stehen. Das Polizeiamt der EU, Europol, muss bei den Einzelanträgen auf Datenübermittlung des US-Finanzministeriums prüfen, ob die Daten zur Terrorismusbekämpfung notwendig sind. Zugleich soll die EU ein eigenes System zur Analyse der Überweisungsdaten entwickeln, um eine Massenübermittlung zu verhindern.

RAUCHVERBOT: Bayern bekommt das bundesweit strengste Rauchverbot in der Gastronomie. Das Gesetz sieht ein generelles Rauchverbot in Gaststätten, Bars, Kneipen, Diskotheken sowie in Bier- und Festzelten vor. Wiesn wie das Oktoberfest sollen in diesem Jahr noch davon ausgenommen sein. In einem Volksentscheid hatte sich die Mehrheit der Bayern überraschend deutlich für das Gesetz ohne Ausnahmeregelungen ausgesprochen. ddp

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