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Politik: Neue Niederlage für Pfandgegner

Handel will nur eigene Dosen haben

Berlin (dpa/Tsp). Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat erneut Anträge von drei Getränkehandelsunternehmen gegen das Dosenpfand abgewiesen. Die Unternehmen hatten eine Verlängerung der bis zum 1. Oktober 2003 geltenden Übergangsregelung beantragt, nach der sie nur die Verpackungen zurücknehmen, die sie selbst verkauft haben. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Kläger keinen Anspruch auf eine Fortsetzung dieser Vereinbarung hätten, da es für diese „verwirrende Form der Pfanderhebung“ keine Rechtsgrundlage gebe. Zudem sei es unzulässig, solche Anträge zwei Mal zu stellen (AZ: OVG 2 B 16.03). Damit sind die Pfandgegner zum 17. Mal mit einer Klage gegen den Bund gescheitert.

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