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Der niedersächsische Kultusminister Althusmann (CDU) hat Fehler in seiner Doktorarbeit eingeräumt - bewusst getäuscht habe er nach eigener Aussage jedoch nicht.

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Neue Plagiatsaffäre: Niedersachsens Kultusminister räumt Fehler bei Doktorarbeit ein

Ausgerechnet der niedersächsische Bildungsminister Althusmann, der in Potsdam studierte, bediente sich in seiner Doktorarbeit fremden geistigen Eigentums. Ist die Arbeit ein Plagiat oder nur schlampige Wissenschaft?

Die Kultusministerkonferenz (KMK) ist das oberste Gremium der Bildungspolitik in Deutschland. Als ihr vornehmstes Mandat sichert sie die "Qualitätsstandards in Schule und Hochschule", so steht es auf der KMK-Homepage. Jedes Jahr trägt ein anderer Landespolitiker für diese wichtige Aufgabe die oberste Verantwortung. Zurzeit amtiert als KMK-Präsident Dr. rer. pol. Bernd Althusmann, der Kultusminister von Niedersachsen. Nun eröffnet sich dem Politiker ein besonders geeignetes Feld, seiner Verpflichtung zur Qualitätssicherung nachzukommen: die eigene wissenschaftliche Vergangenheit.

Wie Recherchen der Wochenzeitung "Zeit" ergaben, liegen umfangreiche Dokumente vor, denen zufolge Althusmann beim Abfassen seiner Doktorarbeit seine Sorgfaltspflicht verletzt und im großen Stil gegen wissenschaftliche Regeln verstoßen hat. Bei der Analyse von rund der Hälfte der Promotionsschrift – Einleitung, Schlusswort und zwei Hauptkapitel – fanden sich auf 88 von 114 Seiten Hinweise darauf, dass Althusmann sich großzügig aus fremdem geistigen Eigentum bedient hat, ohne dies in der notwendigen Weise deutlich zu machen.

Ob ein bewusster Täuschungsversuch vorliegt, ob die Arbeit gar teilweise oder vollständig als Plagiat zu werten ist, muss eine weitere Prüfung zeigen – und am Ende die Universität Potsdam entscheiden. Hier hatte Althusmann seine Dissertation zum Thema Prozessorganisation und Prozesskooperation in der öffentlichen Verwaltung – Folgen für die Personalentwicklung im Herbst 2007 eingereicht und ein halbes Jahr später verteidigt. Spezielle Software zur Plagiatsprüfung kam nicht zum Einsatz. "Das werden wir in Zukunft ändern", sagt Althusmanns Doktorvater Dieter Wagner jetzt. Der Professor für Betriebswirtschaft ist in Potsdam kein wissenschaftlicher Irgendwer, sondern seit 1999 mit kurzer Unterbrechung Vizepräsident der Universität.

Die brandenburgische Hochschule hat angekündigt, den Vorwürfen nachzugehen. Althusmann hat zugesagt, mit der Universität zusammenzuarbeiten. Er selbst sei sich keiner Schuld bewusst, sagte er gegenüber der Zeit. Er habe die Promotion nach "bestem Wissen angefertigt". In Potsdam wird sich nun der Promotionsausschuss der wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Fakultät mit dem Fall befassen.

Althusmann ist Kultusminister Niedersachsens. Zurzeit hat der CDU-Politiker zudem turnusgemäß die Präsidentschaft der Kultusministerkonferenz (KMK) inne. Der heute 44-Jährige wurde 2008 an der Universität Potsdam promoviert.

Der Ausschuss steht vor keiner einfachen Aufgabe, aber einer verdienstvollen. Er hat die Chance, an einem prominenten Beispiel deutlich zu machen, wo die Grenze verläuft: zwischen schlechter, weil schlampiger Wissenschaft und dem (vorsätzlichen) akademischen Regelbruch, zwischen einem (wenn auch nur unbedeutenden) Beitrag zum Fortschritt der Forschung, den jede Promotion leisten muss, und einem bloßen Patchwork altbekannter Lehrbuchweisheiten. Die Untersuchungskommission könnte der Wissenschaft einen großen Dienst erweisen – indem sie sie an ihre eigenen Standards erinnert. Offensichtlich ist das notwendig.

Kein Wissenschaftler schöpft seine Erkenntnisse allein aus sich heraus. Jede neue Forschung beruht auf alter Forschung. Abschreiben ist erlaubt, solange es als solches gekennzeichnet ist. Diese Regel gilt für jede akademische Publikation, besonders jedoch für eine Promotion, den wichtigsten wissenschaftlichen Befähigungsnachweis. Hier muss der Doktorand zeigen, dass er das Handwerk sauber beherrscht. Doch wie sieht ein korrektes Zitat aus? Wann wird aus einer zulässigen Übernahme eine unzulässige Kopie? Genau diese Fragen wirft Bernd Althusmanns Dissertation exemplarisch auf.

Überführte Plagiatoren wie Karl-Theodor zu Guttenberg oder die FDP-Politikerin Silvana Koch-Mehrin hatten seitenweise von anderen Autoren abgeschrieben. Der Ex-Verteidigungsminister übertrug ganze Dossiers der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags und gab sie als seine eigene intellektuelle Leistung aus. Derart umfänglicher geistiger Diebstahl ist relativ selten in der Wissenschaft – auch deshalb, weil man ihm leicht auf die Schliche kommt.

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Bernd Althusmann ist kein zu Guttenberg. Seine Promotion ist frei von dreisten Übernahmen. An keiner Stelle seiner Dissertation schreibt der Doktorand – nach bisherigen Recherchen – aus anderen Werken wortwörtlich größere Passagen einfach ab. Diese Form des direkten Abkupferns stellt jedoch nur eine von vielen Spielarten des Plagiierens dar, eine besonders stümperhafte noch dazu. Daneben gibt es – wie auch der Fall des Europa-Abgeordneten Jorgo Chatzimarkakis (FDP) zeigt – eine Vielzahl von Techniken, fremde Gedanken als die eigenen erscheinen zu lassen. Dem Münchner Rechtsprofessor und Plagiatsexperten Volker Rieble zufolge handelt es sich hierbei um die "sehr viel häufigere Vorgehensweise": den Leser nicht durch Weglassen von Quellenangaben zu täuschen, sondern diese Nachweise irreführend einzusetzen. Dabei verändert ein Autor Texte kosmetisch. Ebenso beliebt ist es, Fußnoten zu setzen, ohne dabei deutlich zu machen, wie viel man dem fremden Text wirklich schuldet.

Althusmann macht von dieser Methode ausgiebig Gebrauch. Auf Seite 23 zum Beispiel zeigt der Politiker ein Schaubild. In einer Fußnote verweist er vage – mit einem "vgl.", vergleiche – auf den Politikwissenschaftler Frieder Naschold. Dass die gesamte Abbildung von dem Berliner Sozialforscher übernommen ist, erfährt der Leser nicht. Dafür hätte Althusmann "nach Naschold" oder "Abbildung aus Naschold" schreiben müssen. Beim Kopieren ist Althusmann zudem ein Fehler unterlaufen: Aus "Universalismus" wird ein "Universelles Muss".

Auf der folgenden Seite kopiert Althusmann Naschold erneut, ohne dies offenzulegen. Hier übernimmt der Doktorand das englische Wort "Disintegration", im Deutschen muss es Desintegration heißen. An anderen Stellen wiederum setzt er mehrere Sätze puzzleartig zu neuen Passagen zusammen. Meist werden die Textbausteine dabei kosmetisch verändert. So kann der Autor der Promotion das direkte Zitat vermeiden.

Diese Technik des verschleierten Kopierens zeigt sich zum Beispiel auf Seite 157. Althusmann erklärt an dieser Stelle das Managementkonzept der Universität St. Gallen. Am Ende des Absatzes verweist er, wieder mit einem unbestimmten "vgl.", auf das Standardwerk des Wirtschaftswissenschaftlers Kurt Bleicher, obwohl er wortwörtlich abschreibt und Anführungszeichen hätte setzen müssen.

Mit oder ohne Anführungsstriche, ob "vgl." oder "so": Was macht das für einen Unterschied?, könnte man fragen. Die Antwort lautet: In der Forschung ist der Unterschied gewaltig. Sie ist die Suche eines Wissenschaftlers nach dem Neuen. Lediglich Altes umzuformulieren trägt nichts zum Erkenntnisfortschritt bei. Fußnoten sollen dem Leser zeigen, auf welchem Weg der Autor zu seinen Erkenntnissen gelangt ist. Und da macht es einen Unterschied, ob ein anderer Wissenschaftler nur einen Hinweis auf die ungefähre Richtung gegeben hat oder ob er den Gedankengang schon zuvor gebahnt hat und der Promovend nur auf ausgetretenen Pfaden wandelt.

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Für den Rechtswissenschaftler Volker Rieble handelt es sich bei den dargestellten Beispielen aus Althusmanns Dissertation um klare Plagiate: "Der Leser wird getäuscht: Und zwar über das Ausmaß der Fremdurheberschaft." Bei den kopierten Abbildungen sieht Wolfgang Löwer, Ombudsmann der Deutschen Forschungsgemeinschaft für Fragen wissenschaftlichen Fehlverhaltens, sogar das Urheberrecht tangiert. »Das könnte man als Plagiat im rechtlichen Sinn werten«, sagt der Bonner Juraprofessor. Auch die Rechtsprechung vertritt einen strikten Plagiatsbegriff. So urteilte das baden-württembergische Verwaltungsgericht in einem ähnlichen Fall: Selbst "soweit sich in den von der Beklagten benannten Plagiatspassagen Hinweise auf die Originalstellen finden lassen, beseitigen diese nicht den Übernahmevorwurf".

Das Gleiche gilt für unvollständige Zitate. Bei diesem Verfahren zitiert der Autor zwar korrekt aus einem anderen Text. Er macht freilich nicht kenntlich, dass Sätze, Begriffe oder Gedanken vor und nach dem Zitat ebenfalls aus dieser fremden Quelle stammen. Natürlich hätte Althusmann die gesamten Übernahmen kennzeichnen können. Dann jedoch würde offensichtlich, wie stark seine Dissertation von fremden Gedanken lebt. Dies zeigt sich im Fazit von Kapitel 4, das in einer Abbildung der verschiedenen Theorien darüber gipfelt, wie öffentliche Unternehmen organisiert sind. Statt eigene Überlegungen zu präsentieren, überträgt Althusmann Passagen und Begriffe aus den gängigen Lehrbüchern in ein Schaubild – ohne diese an einer Stelle zu erwähnen.

Anders als die Copy-and-Paste-Übernahmen im Stile zu Guttenbergs lassen sich verschleierte Zitate aufgrund der kosmetischen Veränderungen am Text nur schwer entdecken. Die starren Algorithmen der Internetsuchmaschinen und Prüfprogramme schlagen hier nicht an. So ist auf der Website PlagiPediWiki zu Althusmanns Dissertation notiert: "Mit großer Wahrscheinlichkeit ist diese Arbeit nicht zu beanstanden." Auch eine Recherche mithilfe von Google, GoogleBooks oder der Plagiatssoftware Plagscan.com führt im Fall Althusmann zu keinerlei Verdachtsmomenten – die vom Nebenbei-Doktoranden verwendete Literatur ist größtenteils nicht online verfügbar.

Eine derartige Dissertation auf ihre wissenschaftliche Korrektheit zu prüfen gleicht einer Detektivarbeit. Meist beginnt diese mit einem Verdacht. Der betreuende Professor erinnert sich zum Beispiel zufällig daran, eine Passage an anderer Stelle schon einmal genau so gelesen zu haben. Oder er stolpert über Formulierungen, die nicht zum Rest der Promotion passen – meist weil sie das stilistische Niveau des Doktoranden übertreffen.

Um solche Plagiatshinweise zu erhärten oder zu entkräften, muss der Prüfer nun mehrstufig vorgehen. Zuerst einmal gilt es, sich die einschlägigen Bücher und Aufsätze zum Thema zu besorgen. Das geht mitunter nur über Fernleihe und dauert nicht selten Tage bis Wochen. Anschließend müssen die Texte mit einer speziellen Software durchsuchbar gemacht werden, um die verdächtigen Passagen der Dissertation mit dem Original abzugleichen.

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Eine solche Prüfung dauert – selbst wenn sie nur stichpunktartig erfolgt – mehrere Tage. Bestätigt sich der Verdacht, muss die Prozedur auf den Rest des Werks ausgeweitet werden, was Wochen in Anspruch nehmen kann. Diesen Aufwand kann kein Professor leisten, zumal seine eigentliche Arbeit noch aussteht: die inhaltliche Bewertung der Dissertation. »Wir können doch nicht jede Fußnote kontrollieren«, sagt Althusmanns Doktorvater Dieter Wagner.

Endgültig an seine Grenzen gerät jeder Betreuer, wenn der Doktorand Originalwerke korrekt zitiert, obwohl er diese selbst gar nicht gelesen hat, sondern nur die Lesefrüchte eines anderen Autors erntet. Althusmann referiert auf den Seiten 167 bis 169 insgesamt elf Originaltitel aus den Jahren 1982 bis 1987, die sich mit dem Begriff der Unternehmenskultur auseinandersetzen, und fasst sie in kurzen, prägnanten Sätzen zusammen. Eine respektable Fleißarbeit, denkt der Leser. Was er nicht weiß: Die gesamte Passage stammt aus einer fremden Feder. Sie beruht auf einer Sammelrezension des Saarbrücker Betriebswirtschaftsprofessors Christian Scholz aus dem Jahr 1988. Aller Wahrscheinlichkeit nach hat Althusmann die Originalwerke selbst niemals durchgearbeitet. Vielmehr hat er den Literaturüberblick fast vollständig von Scholz übernommen. Nur die Seitenzahlen hat Althusmann dort nicht gefunden. Also lässt auch er diese weg – entgegen seiner sonstigen Zitierpraxis.

Studenten in den Anfangssemestern schmücken sich auf diese Weise gern mit fremden Federn, suggeriert das doch Belesenheit und die Fähigkeit, ganze Werke auf ihre Kernpunkte zu reduzieren. Spätestens im Hauptstudium sollte jedem angehenden Akademiker klar sein, dass ein solcher Ideenklau tabu und jede fremde Anleihe vollständig kenntlich zu machen ist. Auch Althusmann scheint dies gewusst zu haben. An vielen Stellen zitiert der Politiker schließlich formal korrekt. Stellt sich also die Frage, warum er dennoch gegen die Regeln verstößt, und zwar nahezu auf jeder zweiten Seite. Althusmann kennt auch den Sinn von Anführungsstrichen. Doch setzt er sie permanent zu früh, zu spät oder gar nicht.

Eine mögliche Erklärung für dieses Vorgehen lautet: Der Autor wollte das Ausmaß der Übernahmen verschleiern, um die kargen wissenschaftlichen Eigenleistungen zu kaschieren. Denn wenn man sämtliche korrekten Zitate, halb korrekten Übernahmen und offensichtlichen Abkupfereien abzieht, bleibt nicht mehr sehr viel übrig, was die analysierten Kapitel als eigenständige Forschungsarbeit qualifiziert. Der Autor kompiliert, statt zu analysieren, er wärmt Altes auf, statt Neues zu präsentieren. Die Dissertation entpuppt sich als Wiederaufguss.

Für den DFG-Ombudsmann Wolfgang Löwer besteht hier ein grundsätzliches Problem. Gerade in den Geistes- und Sozialwissenschaften sei der wissenschaftliche Ertrag vieler Promotionen oft nur gering. Weil sie kaum etwas Neues zu sagen hätten, betätigten sich die Doktoranden als »Chronisten der letzten Redundanzdrehung«. Der Wissenschaftsrechtler Löwer plädiert für eine Eindämmung der Doktorandenzahl. 25.000 Doktortitel vergeben deutsche Universitäten jährlich, mehr als in fast jedem anderen Land der Welt. Zu viele Doktoranden promovieren nicht aus wissenschaftlicher Neugier, sondern weil sie gerade nichts anderes zu tun haben – oder aus Eitelkeit und Karrierestreben.

Das betrifft gerade Doktoranden, die sich wie Althusmann den Titel außerhalb der Hochschule, meist neben dem Beruf erwerben wollen. Bernhard Kempen, Präsident des Hochschulverbandes, verteidigt zwar die »externe« Promotion. Er fordert jedoch, dass sie den gleichen strengen Qualitäts- und Betreuungsstandards entsprechen müsse wie die Dissertation eines regulären Promovenden. Der Professor sollte sich mit seinem Schützling mindestens viermal im Jahr über den Fortgang der Arbeit austauschen. "So kann der Betreuer merken, ob sein Doktorand das Thema beherrscht und eigene Ideen entwickelt", sagt Kempen.

Mit der wissenschaftlichen Originalität hat sich Althusmann offensichtlich schwergetan. Mehrfach musste er die Dissertation überarbeiten; zweimal haben die Gutachter der Universität sein Werk zurückgewiesen. Zwischenzeitlich dürfte Doktorvater Wagner gezweifelt haben, ob sein Schützling überhaupt noch an der Promotion arbeitete. Insgesamt brauchte der Politiker für das Opus sieben Jahre. Das Erschöpfungssyndrom scheint am Ende auch die Gutachter erfasst zu haben. Da sich alle schon so viel Mühe gegeben hätten, erinnert sich einer der Prüfer an die Stimmung im Ausschuss, "haben wir das Ding dann über den Zaun gehoben".

Quelle: Zeit.de

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