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Die Vorarbeiten zum Brüsseler Gesetz für Digitaldienste dürften Konzerne wie Google aufhorchen lassen.

© dpa

Neue Regeln für Google und Co.: Brüssel will die Macht der Plattformen beschneiden

Die EU-Kommission arbeitet an einem Gesetz für digitale Dienste. Google und Co. sollen gezwungen werden, ihre Daten auch an kleinere Plattformen weiterzugeben.

Der Entwurf aus Brüssel dürfte die großen Internet-Plattformen wie Google, Amazon oder Facebook aufhorchen lassen. Im Rahmen der Vorarbeiten für das geplante Gesetz für Digitaldienste („Digital Services Act“), das die EU-Kommission demnächst vorstellen will, geht ein internes Arbeitsdokument vor allem auf die Aktivitäten von Google und Co. ein. Die Plattformen sollen dem Entwurf zufolge künftig gezwungen werden, ihre Daten auch an kleinere Plattformen weiterzugeben.

Amazon und Co. gelten in der Online-Welt als „Gatekeeper“. Das bedeutet, dass sie nach Ansicht der EU-Kommission ein unverhältnismäßig hohes Maß an wirtschaftlicher Macht und Kontrolle im Digitalbereich haben und somit „am Eingangstor“ mitentscheiden können, wer auf den Markt eintreten darf.

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In dem internen Arbeitsdokument der Brüsseler Behörde, das EurActiv einsehen konnte und von den Generaldirektionen Connect und Grow erstellt wurde, wird davon ausgegangen, dass derartige Großkonzerne Daten, die auf der Plattform selbst oder auf anderen Diensten der Gatekeeper erzeugt und gesammelt werden, nicht für ihre eigenen kommerziellen Aktivitäten verwenden, die sich an Verbraucher der betreffenden Plattform richten. Wie es in dem Dokument weiter heißt, können Google und Co. die Daten nur dann nutzen, wenn sie auch anderen gewerblichen Nutzern innerhalb desselben Wirtschaftszweigs zugänglich gemacht werden.

Neue Regeln für Online-Suchmaschinen

Darüber hinaus stellt die EU-Kommission eine Reihe weitere Maßnahmen in Aussicht, die bei den Plattform-Giganten für Besorgnis sorgen dürften. So wird auch ein Verbot bestimmter „selbstreferenzierender“ Aktivitäten erwogen. Das bedeutet, dass es Online-Suchmaschinen verboten werden könnte, ihre eigenen Dienste bevorzugt und an exponierter Stelle anzuzeigen.

In diesem Bereich stellen die jüngsten Erwägungen der Kommission eine erhebliche Abweichung von den Maßnahmen dar, die in der im Juli 2019 in Kraft getretenen Plattform-to-Business-Verordnung der EU vorgesehen sind. Darin werden Suchmaschinen lediglich verpflichtet, transparent und deutlich zu machen, wenn sie ihren eigenen Produkten und Dienstleistungen bevorzugt behandeln.

In einem direkten Verweis auf die wettbewerbsschädlichen Praktiken gewisser eCommerce-Giganten dürften Gatekeeper laut Entwurf „die Möglichkeit der geschäftlichen Nutzer nicht einschränken, den Verbrauchern dieselben Waren und Dienstleistungen unter anderen Bedingungen über andere Online-Vermittlungsdienste anzubieten“. Große Digitalfirmen versuchen oft, kleinere Anbieter an Exklusivverträge zu binden.

Wettbewerbschädliche Vorinstallationen sollen verboten werden

An anderer Stelle erwägt die Kommission außerdem die Möglichkeit, ein sogenanntes „Verbot der exklusiven Vorinstallation“ einzuführen. Dies würde es großen Unternehmen verbieten, ausschließlich ihre eigenen Apps auf Hardwaresystemen vorinstallieren zu lassen. Weiter heißt es in dem Dokument auch, dass „Gatekeeper die Nutzer nicht durch vertragliche oder technische Maßnahmen oder auf andere Weise daran hindern dürfen, (vorinstallierte) Anwendungen zu deinstallieren“.

[Erschienen bei EurActiv. Das europapolitische Onlinemagazin EurActiv und der Tagesspiegel kooperieren miteinander. Bearbeitet von Zoran Radosavljevic und Tim Steins. Übersetzung: Tim Steins.]

Das Dokument enthält des Weiteren eine angedachte „Graue Liste“ von Aktivitäten, die die Exekutive als „unfair“ erachtet und die daher zukünftig möglicherweise einer verstärkten Aufsicht durch eine zuständige Behörde bedürfen. Demnach wäre es den Plattform-Giganten nicht erlaubt, „Drittanbieter am Zugang zu wesentlichen Informationen“ über Kunden zu hindern, und sie würden auch angewiesen, „keine persönlichen Daten zu sammeln, die über das hinausgehen, was für die Erbringung ihrer Dienstleistungen notwendig ist“.

In Brüssel arbeiten die zuständigen parlamentarischen Ausschüsse derweil an der Verabschiedung ihrer jeweiligen Initiativberichte zum Digital Services Act, bevor die Kommission die Maßnahmen noch vor Ende des Jahres vorlegen will.

Samuel Stolton

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