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Politik: Neue Wege zum Geld

Die Kläger sind in Karlsruhe gescheitert, Finanzminister Hans Eichel kann seine Milliarden aus der UMTS-Lizenzversteigerung behalten. Aber der Streit geht in die nächste Runde.

Die Kläger sind in Karlsruhe gescheitert, Finanzminister Hans Eichel kann seine Milliarden aus der UMTS-Lizenzversteigerung behalten. Aber der Streit geht in die nächste Runde. "Die Diskussion um die Lizenzversteigerungen ist noch lange nicht zu Ende", sagte der Stuttgarter Ministerpräsident Erwin Teufel (CDU) nach dem Urteil vom Donnerstag. Bayern, Baden-Württemberg und Hessen streben nun eine Verfassungsänderung an, um in künftigen vergleichbaren Fällen nicht "mit dem Ofenrohr ins Gebirge" schauen zu müssen, wie der bayerische Staatskanzleichef Erwin Huber (CSU) sagte.

Nach dem Karlsruher Urteil stehen die Erlöse aus der Versteigerung, die Eichel vor zwei Jahren nahezu 51 Milliarden Euro einbrachte, allein dem Bund zu. Dieser hat sie in die Schuldentilgung gesteckt; um Protesten der Länder entgegenzutreten, verwendete Eichel die ersparten Zinsen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro jährlich für Verkehrs- und Bildungsprojekte, die den Ländern zu Gute kamen. Diese hatten über die hohen Steuerausfälle - insgesamt 14 Milliarden Euro über mehrere Jahre hinweg - auf Grund der Abschreibungen der Telekom-Firmen geklagt. Die von den Ländern geforderte hälftige Beteiligung an den Versteigerungserlösen lasse sich, so die Richter, aus der Verfassung nicht herleiten. Der Bund habe die Verwaltungszuständigkeit bei der Telekommunikation und damit Anspruch auf daraus resultierende Erträge. Die Richter wiesen die Argumentation zurück, bei den UMTS-Erlösen handle es sich quasi um Steuereinnahmen, die nach dem Grundgesetz zu teilen wären.

Das Gericht fand freilich Formulierungen, die eine politische Lösung des Problems nahe legen. "Art und vor allem Höhe der erzielten Versteigerungserlöse" könnten die Frage aufwerfen, "ob sich derartige nichtsteuerliche Einnahmen des Bundes noch in die Abgabensystematik des Grundgesetzes einfügen", schreiben sie. Sollte sich künftig erweisen, "dass neuartige Einnahmequellen mit bedeutsamen Erträgen" das grundgesetzliche Verteilungssystem sprengen, "könnte der verfassungsändernde Gesetzgeber gefordert sein". Dafür machte das Gericht jedoch schon eine Einschränkung: Die im Grundgesetz festgelegten Zuständigkeiten von Bund und Ländern dürften nicht geändert werden.

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