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Politik: Neuer Prozess nach Tod wegen Brechmittel Freispruch für Polizeiarzt

vom BGH aufgehoben.

Bremen - Das Strafverfahren um den tödlichen Brechmitteleinsatz gegen einen Bremer Kokain-Kleinhändler geht in die mittlerweile fünfte Runde: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig hat den Fall am Mittwoch erneut ans Bremer Landgericht zurückverwiesen. Die dortigen Richter hatten den verantwortlichen Polizeiauftragsarzt bereits zweimal mit unterschiedlichen Begründungen vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Der BGH als Revisionsinstanz hob nach dem ersten Freispruch jetzt auch den zweiten wieder auf, so dass der Fall noch einmal aufgerollt werden muss.

Ende 2004 hatte der damals 41-jährige Gerichtsmediziner im Polizeiauftrag einem Dealer Brechsirup und literweise Wasser mit einem Nasen-Magen- Schlauch eingeflößt. Dabei fiel der gefesselte 35-Jährige ins Koma. Elf Tage später, Anfang 2005, war er tot. Bei der Aktion wurden fünf verschluckte Drogenbehälter mit insgesamt 0,5 Gramm Kokaingemisch als Beweismittel sichergestellt.

In einem ersten Prozess sprach das Landgericht Bremen 2008 den Arzt vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei, denn er habe erstmals einen solchen Einsatz durchgeführt und sei überfordert gewesen. Der BGH hob das Urteil 2010 auf. Der unerfahrene Gerichtsmediziner hätte den Einsatz gar nicht erst übernehmen dürfen. Deshalb verwiesen die Bundesrichter den Fall zur Neuverhandlung an eine andere Bremer Strafkammer zurück.

Aber auch dieses Gericht entschied im Juni 2011, dass dem Arzt nicht mit letzter Sicherheit eine Schuld nachzuweisen sei. Eine mögliche Todesursache sei ein erst nachträglich entdeckter Herzfehler in Kombination mit dem Stress beim Brechmitteleinsatz. Jedenfalls habe der Arzt die tödliche Gefahr nicht vorhersehen können. Seinerzeit seien Brechmitteleinsätze als ungefährlich eingestuft worden, meinte der Kammervorsitzende.

Gegen diesen neuerlichen Freispruch legte die Mutter des Getöteten aus Sierra Leone als Nebenklägerin wiederum Revision ein. Damit hatte sie am Mittwoch erneut Erfolg. Nach Ansicht des BGH hätte der heute 48-jährige Arzt damals den Tod vorhersehen können. Während des Einsatzes habe sich der Zustand des 35-Jährigen so verschlechtert, dass der Mediziner sogar einen Notarzt gerufen habe. Dennoch habe er die Brechmittelvergabe fortgesetzt und damit den Tod mitverursacht.

Nach dem Todesfall stoppte die Hansestadt im Jahr 2005 den Zwangseinsatz von Brechmitteln. Eckhard Stengel

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