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NEUES EU-DATENSCHUTZRECHT: Noch viele Hürden

Internetsurfer sollen in der EU auf die Weiterverwendung ihrer Daten hingewiesen werden, um Datenmissbrauch vorzubeugen. Zudem können sich Bürger und Unternehmen in der EU bei Datenschutzbeschwerden gegen Internetkonzerne wie Facebook, Google und Co.

Internetsurfer sollen in der EU auf die Weiterverwendung ihrer Daten hingewiesen werden, um Datenmissbrauch vorzubeugen. Zudem können sich Bürger und Unternehmen in der EU bei Datenschutzbeschwerden gegen Internetkonzerne wie Facebook, Google und Co. künftig an ihre nationale Behörde wenden. So steht es in den Bestimmungen des neuen EU-Datenschutzrechtes, dem der Rechtsausschuss des Europaparlaments am Montagabend zugestimmt hat. Ziel der Reform, die die Brüsseler Justizkommissarin Viviane Reding bereits Anfang 2012 angestoßen hatte, ist die Erneuerung der EU-Datenschutzregeln von 1995. Dabei ist die Abstimmung im Rechtsausschuss des Europaparlaments nur eine von mehreren Hürden, die das neue Datenschutzrecht noch nehmen muss. Nach dem Ausschuss muss das Plenum des EU-Parlaments zustimmen, danach müssen sich Parlament und Staaten auf eine Position einigen. Ob dies bis zu den Europawahlen im Mai 2014 klappt, ist offen – die EU-Mitglieder sind sich noch nicht über die Reform einig. chz/dpa

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