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Neues Gesetz: Pension für bedürftige SED-Opfer

Bedürftige Opfer des SED-Regimes sollen eine Pension erhalten. Anspruch auf monatlich 250 Euro hat, wer in der DDR als politisch Verfolgter mindestens sechs Monate eingesperrt war.

Berlin/Werder - Darauf verständigten sich die Fraktionsspitzen von CDU, CSU und SPD bei ihrer Klausur in Werder bei Berlin. Die große Koalition will damit den Widerstand der ehemaligen politischen Häftlinge in der DDR anerkennen und würdigen. Das geplante Gesetz soll bis zur Sommerpause verabschiedet sein.

Voraussetzung ist eine besondere Bedürftigkeit eines Verfolgten. Die Grenze liegt der Vereinbarung zufolge bei einem Monatseinkommen von etwa 1000 Euro für Alleinstehende und 1300 Euro für Verheiratete. Die Bundesministerien für Finanzen und Justiz schätzen die Zahl der Betroffenen auf 6000. Die Opferpension ist Teil eines 3. SED-Unrechts-Bereinigungsgesetzes und wird nicht auf andere Ansprüche angerechnet. Die beiden vorausgegangenen Gesetze von 1992 und 1994 gewährten bereits erste Ausgleichszahlungen für erlittenes Unrecht und regelten die Rehabilitierung der Opfer. Laut Koalition waren die bisherigen Regelungen aus Sicht der SED-Opfer nicht befriedigend.

Versprechen im Koalitionsvertrag

Der Beauftragte für die neuen Länder, Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee (SPD), sprach von einem großen Schritt nach vorn. Erstmals erhielten ehemalige politische Häftlinge eine monatliche Rente. Union und SPD lösten damit ein Versprechen des Koalitionsvertrages ein. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Hartmut Koschyk, und der CSU-Innenpolitiker Stephan Mayer erklärten: "Wir setzen damit ein Zeichen für die Gemeinsamkeit der Demokraten und gegen alle, die das Unrecht der SED-Diktatur bis heute verharmlosen."

Mit dem 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz werden ferner die Mittel der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge aufgestockt - von jährlich 1,6 Millionen Euro auf 3 Millionen. Dadurch können auch Opfer bedacht werden, die bislang leer ausgingen. Außerdem ist geplant, die Antragsfristen für die strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Rehabilitierung bis Ende 2011 zu verlängern. (tso/dpa)

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