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Das Verlassen der Wohnung soll ab einer Inzidenz von 100 ab 22 Uhr verboten sein.

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Update

Neues Infektionsschutzgesetz gilt: Bundes-Notbremse – das sind die Maßnahmen im Überblick

Am Donnerstag hatte der Bundesrat die Änderungen im Infektionsschutzgesetz gebilligt. Seit Samstag ist die Notbremse nun in Kraft. Was sieht sie vor?

Die bundeseinheitliche Notbremse zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist am Samstag in Kraft getreten. Am Donnerstag hatte der Bundesrat über die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes beraten und seine Zustimmung erteilt. Auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte das neue Infektionsschutzgesetz mit der Bundes-Notbremse unterzeichnet.

Der Bundestag hatte die Vorlage der Koalition aus Union und SPD am Mittwoch verabschiedet.

Das neue Infektionsschutzgesetz geriet jedoch noch vor Inkrafttreten zunehmend in die Kritik. Der Deutsche Landkreistag und einige Bundesländer beklagten, dass das Gesetz einerseits zu allgemein gefasst und andererseits nicht ausreichend sei, um die dritte Welle in der Corona-Pandemie zu brechen.

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Es sieht vor, dass bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 in einem Landkreis automatisch eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr in Kraft tritt.

Die Bestimmungen der Bundes-Notbremse im Überblick

  • Private Kontakte: Ein Haushalt darf sich mit einer weiteren Person drinnen und draußen treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Von der Kontaktbeschränkung ebenfalls ausgeschlossen sind Zusammenkünfte von Ehe- und Lebenspartnern, die nicht Zusammenleben oder Zusammenkünfte zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts. Bei Trauerfeiern nach Todesfällen sind bis zu 15 Personen erlaubt.
  • Ausgangssperren: Ausgangsbeschränkungen gelten ab 22 Uhr. Bis 5 Uhr dürfen Personen die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nicht mehr verlassen. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht – alleine – erlaubt bleiben.
  • Schulen: Überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 165, müssen Schulen vom Präsenz- in den Distanzunterricht zurückkehren. Das gilt auch für Kitas, die Länder können aber Notbetreuung ermöglichen.
  • Arbeitgeber: Unternehmen müssen zwei Corona-Tests pro Woche bereitstellen. Zudem wurde die Pflicht, Arbeit im Homeoffice anzubieten – wenn möglich – im Gesetz verankert.
  • Einzelhandel: Der Besuch von Läden ist nur noch erlaubt, wenn Kunden einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Ab einer Inzidenz von 150 ist nur noch das Abholen bestellter Waren möglich (Click & Collect). Ausgenommen von Schließungen bleiben Lebensmittelhändler, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Zeitungsverkäufer, Buchhandlungen, Blumenläden, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte und Gartenmärkte.
  • Freizeit: Schwimmbäder, Saunen, Diskotheken, Bordelle, Wellnesszentren, Ausflugsschiffe oder Indoorspielplätze müssen schließen.
  • Dienstleistungen: Dienstleistungen mit körperlicher Nähe zum Kunden sind untersagt. Ausgenommen sind medizinische, therapeutische, pflegerische oder seelsorgerische Dienstleistungen und Friseure. Wer zum Friseur will, muss ein höchstens 24 Stunden altes negatives Testergebnis vorweisen.
  • Kultur: Theater, Opern, Konzerthäuser, Bühnen, Musikclubs, Kinos (außer Autokinos), Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten müssen schließen.
  • Sport: Kontaktloser Individualsport bleibt erlaubt, den man allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands ausüben kann. Ausnahmen gibt es für Berufs- und Leistungssportler. Kinder im Alter bis 14 Jahren können Sport in Gruppen weiter ausüben.
  • Gastronomie: Der Betrieb von Gastronomie und Kantinen wird untersagt. Die Abholung von Speisen und Getränken bleibt erlaubt, ebenso die Auslieferung.
  • Tourismus: Die Vermietung touristischer Übernachtungsmöglichkeiten ist untersagt.

Die Debatte im Bundesrat

Am Donnerstag ging es im Bundesrat um das Gesetz. Zum Auftakt der Debatte übte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier deutliche Kritik an dem Gesetz. Der CDU-Politiker bezeichnete die starren Ausgangsbeschränkungen als „verfassungsrechtlich problematisch“. Es gebe neben rechtlichen Bedenken auch erhebliche praktische Probleme bei der Umsetzung, etwa bei den vorgesehenen Schulschließungen.

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Sitzung des Bundesrat zum Thema Bundesnotbremse Corona.
Sitzung des Bundesrat zum Thema Bundesnotbremse Corona.

© imago images/photothek/Thomas Koehler

Bouffier bedauerte es, „dass der Bundestag die Chance hat verstreichen lassen, viele Erfahrungen der Länder, die wir aus einem Jahr praktischem Krisenmanagement gesammelt haben, mehr und intensiver aufzunehmen“. Das hätte die Akzeptanz in der Bevölkerung deutlich erhöhen können. Bouffier betonte zugleich: „Es geht nicht um die Frage, dass wir handeln. Es geht um die Frage, wie wir handeln.“ Seine Regierung werde einer Anrufung des Vermittlungsausschusses trotz der Kritik nicht zustimmen. Man müsse handeln, um die Pandemie nicht außer Kontrolle geraten zu lassen.

Kritik am Infektionsschutzgesetz

Der Präsident des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager, kritisierte, es werde mit dem Gesetz etwas pauschal von Berlin aus geregelt, wohingegen flexibles und angemessenes Handeln vor Ort angezeigt sei. „Uns stört unter anderem, dass der Bundesgesetzgeber sich jetzt an die Stelle der Länder und Landkreise stellen will, die im Vollzug des Bundesinfektionsschutzgesetzes Hand in Hand zusammenarbeiten“, sagte der CDU-Politiker im ZDF. Der Inzidenzwert 100 allein sage nichts aus, und lasse die Situation der Krankenhäuser vor Ort unberücksichtigt wie auch die Reproduktionszahl. „Wir gucken schon viel früher hin, spätestens ab 50.“

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Die FDP und die Freien Wähler, die in Bayern an der Regierung sind, haben bereits eine Verfassungsklage gegen das Gesetz angekündigt. Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger nannte die Regelung am Donnerstag in Berlin „demokratiegefährdend“. Er kündigte an, auch Klagen gegen die Einschränkungen für Handel und Gastronomie zu prüfen.

Den Freien Wählern zufolge ist die von ihnen bereits vor der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat angekündigte Klage in Karlsruhe im Entwurf fertig. Sollte Steinmeier nicht von seiner Möglichkeit Gebrauch machen, auf eine Unterschrift unter das von den Freien Wählern als verfassungsfeindlich eingestufte Gesetz zu verzichten, werde die Klage eingereicht.

Tobias Hans (rechts), Ministerpraesident des Saarlands, und Volker Bouffier, Ministerpraesident von Hessen, im Bundesrat.
Tobias Hans (rechts), Ministerpraesident des Saarlands, und Volker Bouffier, Ministerpraesident von Hessen, im Bundesrat.

© imago images/photothek/Thomas Koehler

Aiwanger, der in Bayern Wirtschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident ist, sagte, die Freien Wähler hätten hier eine andere Auffassung als ihr Koalitionspartner CSU, weshalb es im Bundesrat keinen Vorstoß Bayerns gegen die Regelung gebe. „Die CSU war hier anderer Meinung - und wenn sich zwei nicht einig sind in einer Landesregierung, dann gibt es eben keinen Vorstoß.“

Thüringen hält das Gesetz für unnötig. „Diese Bundesnotbremse hätten wir uns sparen können, wenn wir seit Februar in der Ministerpräsidentenkonferenz einen bundeseinheitlichen Stufenplan verabredet hätten“, sagte Ministerpräsident Bodo Ramelow vor der Bundesratssitzung dem MDR. Der Linke-Politiker kritisiert vor allem, dass im Gesetz so wenige Möglichkeiten der Betätigung im Freien gegeben seien. „Wir wollen doch, dass die Menschen wieder rauskommen.“

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Der niedersächsische Regierungschef Stephan Weil (SPD) sagte, die Neuregelungen seien für den Infektionsschutz „kein großer Wurf“. Bei Ausgangsbeschränkungen sei die Verfassungsmöglichkeit fraglich, er sei „sehr gespannt“ auf die Rechtsprechung. Für Niedersachsen bedeutete das Gesetz sogar erhebliche Lockerungsmöglichkeiten. Weil fasste seine Bewertung so zusammen: „Für mein Land unnötig, aber ich füge hinzu auch unschädlich.“ Er kritisierte zugleich, dass die Bund-Länder-Beratungen teils problematisch gelaufen und „nicht in jedem Fall gut für das Ansehen des Föderalismus“ gewesen seien.

Manuela Schwesig kritisiert das Infektionsschutzgesetz als unzureichend

Die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig, erklärte vor der Debatte das überarbeitete Infektionsschutzgesetz im Bundesrat nicht ausbremsen zu wollen, kritisierte es aber als unzureichend. Kein Land wolle sich nachsagen lassen, das Gesetz zu blockieren, sagte die SPD-Politikerin im ZDF. „Aber dieses Bundesgesetz hält nicht, was es verspricht.“

Die Notbremse bleibe weit hinter den Regeln zurück, die in der Ministerpräsidentenkonferenz verabredet worden seien. Es seien nun höhere Inzidenzen erlaubt als etwa in Mecklenburg-Vorpommern. „Dieses Gesetz hat einen schweren Konstruktionsfehler. Dieses Gesetz wird uns nicht in den Infektionszahlen runterbringen.“ Daher werde sie in ihrem Land bei den strengeren Regeln bleiben.

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Auch Schleswig-Holstein würde sich nach Worten von Ministerpräsident Daniel Günther dem Gesetz im Bundesrat „nicht in den Weg“ stellen, teilte er vorher mit. Günther sagte im Deutschlandfunk allerdings, er sei nicht sicher, ob die Ausgangssperren-Regelungen verfassungsgemäß seien. Ihm sei es ohnehin wichtiger, sich auf „sinnvolle Maßnahmen“ zur Pandemie-Bekämpfung zu konzentrieren als auf „Symbolpolitik“.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) meldete für Donnerstag binnen 24 Stunden 29.518 Neuinfektionen. Das sind 92 mehr als am vergangenen Donnerstag. Die Sieben-Tage-Inzidenz steigt demnach auf 161,1 von 160,1 am Vortag.

Der Wert gibt an, wie viele Menschen je 100.000 Einwohner sich in den vergangenen sieben Tagen mit dem Coronavirus angesteckt haben. 259 weitere Menschen sind in Verbindung mit dem Virus gestorben. Damit erhöht sich die Zahl der Todesfälle auf 80.893. Insgesamt wurden bislang mehr als 3,21 Millionen Menschen in Deutschland positiv auf das Coronavirus getestet.

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Erste Klage gegen Notbremse in Karlsruhe eingereicht

Noch bevor die Politik das neue Infektionsschutzgesetz überhaupt beschlossen hat, wurde der erste Eilantrag dagegen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Staats- und Verfassungsrechtler hatten sich bereits vor der Abstimmung im Bundestag kritisch zum neuen Infektionsschutzgesetz geäußert. Welche Erfolgsaussichten das haben kann, vermochte ein Sprecher in Karlsruhe am Donnerstag aber nicht zu sagen.

Rechtsanwalt Claus Pinkerneil mit Kanzleien in Berlin und München teilte mit, Verfassungsbeschwerde eingelegt zu haben. Ihm gehe es vor allem darum, dass das Gesetz die Maßnahmen weitestgehend (verwaltungs)gerichtlicher Kontrolle entziehe, dass der Inzidenzwert als alleiniger Maßstab ungeeignet sei und dass insbesondere Ausgangsbeschränkungen unverhältnismäßig seien.

Pinkerneil sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass er die Verfassungsbeschwerde absichtlich schon vor der Entscheidung des Bundesrats eingelegt habe. Das Verfassungsgericht könnte die Unterzeichnung durch Steinmeier stoppen wie etwa Ende März beim EU-Wiederaufbaufonds geschehen.

Er bereite aber schon weitere Verfassungsbeschwerden unter anderem für Gastronomen vor für den Fall, dass das Gesetz in Kraft tritt. Ob es sich bei dem in Karlsruhe eingegangenen Antrag um jenen Pinkerneils handelt, konnte der Gerichtssprecher zunächst nicht sagen. Auch die Freien Wähler und FDP-Bundestagsabgeordnete hatten Klagen gegen das neue Infektionsschutzgesetz angekündigt. (mit Agenturen)

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