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Hinweis zur Babyklappe in einem Berliner Krankenhaus.

© AFP

Neugeborene: Vertrauliche Geburt löst Babyklappe nicht ab

Trotz der Einführung der vertraulichen Geburt sollen Babyklappen und die anonyme Geburt bleiben. Der Ethikrat mahnt, hier verbindliche Standards zu schaffen.

Mainz - Ab 1. Mai 2014 können werdende Mütter in Deutschland vertraulich entbinden. Das beschloss der Bundestag am Freitag. Bei der vertraulichen Geburt muss die Mutter – anders als bei der anonymen Geburt – ihre Daten für das Kind hinterlassen. Die sollen in einem versiegelten Herkunftsnachweis aufbewahrt werden. Das Kind kann frühestens mit 16 Jahren diese Informationen erhalten, es sei denn, die Mutter widerspricht. In diesem Fall entscheidet ein Richter. Mit dieser Regelung soll dem Grundrecht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft Rechnung getragen werden.

Die vertrauliche Geburt wird Babyklappen und anonyme Geburten jedoch nicht ablösen. Das hatte Familienministerin Kristina Schröder (CDU) noch vor einem Jahr angekündigt. Nun sollen die rechtswidrigen Angebote aber weiter geduldet werden. Das kritisieren Organisationen wie Terre des Hommes. Die Anonymität ist quer durch alle Fraktionen umstritten. Die CDU-Abgeordnete Beatrix Philipp stimmte gegen das Gesetz. Die Hoffnung der Bundesregierung, allein durch das Angebot einer vertraulichen Geburt die Anonymität überflüssig zu machen, teilt sie nicht. Diese Annahme sei durch nichts gerechtfertigt. „Im Gegenteil: Anonyme Geburt und Babyklappen sind die zweifellos sehr viel einfacheren Lösungen.“ Sie ließen aber nicht nur die Rechte des Kindes, sondern auch das Wohl der Mutter außer Acht: „In einer ihr ausweglos erscheinenden Situation trifft sie eine Entscheidung, die sie ihr Leben lang nicht rückgängig machen kann“, heißt es in einer Erklärung.

Die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Christiane Woopen, begrüßte ausdrücklich die Einführung der vertraulichen Geburt. Der Deutsche Ethikrat hatte diesen Weg bereits 2009 vorgeschlagen. „Damit werden die Rechte des Kindes gewahrt, gleichzeitig können Frauen, die sich in einer Notlage befinden, medizinisch betreut entbinden.“ Sie mahnte jedoch an, dass der Bund mit den Ländern über verbindliche Standards für Babyklappen reden müsse.

Die rund hundert Babyklappen unterliegen keinerlei staatlicher Kontrolle. Seit Einführung im Jahr 2000 sind sämtliche Anläufe, eine gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, gescheitert. Es gibt keine Vorgaben, wer unter welchen Voraussetzungen Babyklappen eröffnen darf. Es ist auch nicht geregelt, wie die Betreiber mit den Kindern zu verfahren haben. Im vergangenen Jahr hatte eine Studie des Deutschen Jugendinstituts hier große Missstände zutage gefördert. Von rund tausend Kindern, die anonym abgegeben wurden, waren hunderte den Jugendämtern nicht bekannt. Woopen bezeichnete es als wichtigen Schritt, hier Klarheit zu schaffen und zu definieren, welche Pflichten den Betreibern auferlegt werden müssen.

Auch der Bundesrat, der dem Gesetz zur vertraulichen Geburt noch zustimmen muss, hatte Nachbesserungen gefordert: Anbieter von Babyklappen sollen verpflichtet werden, die Behörden über Anzahl und Umstände der Abgabe der Kinder zu unterrichten. Marion Mück-Raab

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