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Jens Spahn (CDU), Bundesminister für Gesundheit, schaut während der Präsentation der neuen Organspende-Regeln auf einen Organspendeausweis.

© Kay Nietfeld/dpa

Neuregelung der Organspende: Spahns Widerspruchslösung ist der richtige Weg

Der Vorschlag des Gesundheitsministers ist heftig umstritten. Aber der Eingriff in die Willensfreiheit wäre kleiner, als er gemacht wird. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Ein Contra zur Widerspruchslösung, die Jens Spahn vorschlägt, lesen Sie an dieser Stelle.

Noch tiefer kann die Politik den Menschen nicht in die Eingeweide fahren. Mit der Abstimmung über die Organspende an diesem Donnerstag könnte es sein, dass der Bundestag im Umgang mit dem sensiblen Thema einen neuen Weg weist.

Statt eigener Willensbekundung, etwa per Ausweis, setzt dann mit der so genannten Widerspruchslösung eine staatliche Vorgabe die Priorität: Jeder, der über 16 Jahre alt ist, wird in Registern als Spender geführt – es sei denn, man gibt ein ausdrückliches Nein zu Protokoll.

Eine Zumutung, finden viele, weshalb, mit der Zustimmungslösung eine zweite Option zur Wahl steht. Bürgerinnen und Bürger sollen verstärkt und wiederkehrend angeworben werden, ihre prinzipielle Zustimmung zu erteilen.

Ein dritter Vorschlag, von der AfD als Vertrauenslösung präsentiert, drückt vor allem Misstrauen in bestehende Praktiken aus, weshalb er als chancenlos gilt. Alle drei Varianten haben gemeinsam, dass sie die Bundesrepublik nicht in ein Land der Organspende verwandeln werden.

Auch aus Nationen mit der Widerspruchsregelung ist bekannt, dass die Kluft zwischen Nachfrage und Angebot erhalten bleiben kann. Ständig sterben überall Patientinnen und Patienten, die mitunter jahrelang vergeblich warteten. Es ist eine Tragik, die abzumildern noch mehr bedarf als hoheitliche Akte.

Zwang, nicht Einladung

Vielleicht liegt gerade deshalb in der Widerspruchslösung der richtige Weg. Sie wirbt nicht, sie zwingt – und zwar damit, sich mit Unausweichlichem zu befassen. Und unausweichlich ist nicht nur der eigene Tod. Sondern auch, mit anderen zu leben. Kein Mensch kann für sich allein existieren.

Wir sind alle aufeinander angewiesen. Die – dann verordnete – Bereitschaft zur Organspende markiert nichts anderes, als dass diese Einsicht auch jenseits der eigenen Nächsten praktische Folgen haben kann.

Was daran ist so schlimm, wenn sich eine Gemeinschaft zu einer solchen Maxime bekennt? Deutschland ist bekannt dafür, politische Fragen zu fundamentalisieren, was für überlegtes Handeln durchaus hilfreich sein kann. Hier aber weniger.

Die Metapher von einer „Radikalkur“ für einen empfindlichen Teil des Gesundheitswesens ist so fehl am Platz wie das Bemühen, die Widerspruchslösung als ethisch verwerfliche Einschränkung der Autonomie zu geißeln.

Tatsächlich ist der Eingriff in die Willensfreiheit kleiner, als er gemacht wird. Jedem steht es jederzeit zu, sich gegen eine Freigabe zu entscheiden. Und die, die dies zu Lebzeiten ignoriert oder aus sonstigen Gründen nicht geschafft haben, trifft es erst im Tod.

Gesundheitsminister Spahn hat Mut bewiesen

Nicht vergessen werden sollte auch, dass die Angehörigen weiter beteiligt werden und es daher eine „doppelte“ Sicherung gibt – so viel ändert sich also gar nicht im Vergleich zur bisherigen Praxis. Es dürfte sich um das Modell handeln, das in der Zukunft besser bestehen kann.

Es schafft die Voraussetzungen, um im internationalen Melde- und Verteilsystem ein verlässlicher Partner zu sein. Auch deutsche Patienten dürften schon davon profitiert haben, dass in Länden mit Widerspruchsoption jemand auf eben diesen verzichtet oder ihn schlicht vergessen hat.

Es ist auch kein schlechtes Zeichen, wenn die in Europa mit Respekt und Argwohn bedachte Bundesrepublik hier einen Schritt nach vorne tut, der den eigenen Bürgerinnen und Bürgern etwas abverlangt.

Gesundheitsminister Jens Spahn, der im Umgang mit der Sterbehilfe so ängstlich agiert, hat hier Mut bewiesen, als er sich frühzeitig dafür aussprach.

Weniger mutig, dafür taktisch klug war es, die Diskussion nicht in der Regierung zu führen, sondern allein dem Parlament zu überlassen.

Eine Niederlage wäre nun nicht die seine, sondern die Gewissensentscheidung der Abgeordneten für die Alternative. Auch die ist übrigens keine schlechte. Aber sie ist ein bequeme. Eine, die einem nichts nimmt, die einen wenig kostet, die keinem wehtut. Und die vermutlich auch wenig bringt.

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