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Die Neuregelung zur künstlichen Befruchtung ist Teil des Bioethik-Gesetzes.

© Thomas Lohnes/ dpa

Neuregelung in Frankreich: Künstliche Befruchtung auch für Singles und Lesben möglich

Das französische Parlament billigt die Ausweitung der künstlicher Befruchtung. Die Nachfrage nach anonymen Samenspenden dürfte steigen.

In Frankreich soll die künstliche Befruchtung künftig auch allein lebenden Frauen und Lesben offenstehen: Die Pariser Nationalversammlung stimmte mit großer Mehrheit für eine Gesetzesvorlage der Regierung, nach der alle Frauen eine In-Vitro-Befruchtung in Anspruch nehmen können. Damit dürfte die Nachfrage nach anonymen Samenspenden deutlich zunehmen.

Die Nationalversammlung billigte die Vorlage in erster Lesung mit 55 gegen 17 Stimmen bei drei Enthaltungen. Die Vorlage bedarf noch der Zustimmung des Senats. In der dreitägigen emotionalen Debatte hatten Kritiker im rechten Lager davor gewarnt, dass in Zukunft zahlreiche „Kinder ohne Vater“ aufwachsen könnten. Auch die französische Bischofskonferenz ist gegen die Novelle.

Die Neuregelung ist der Kernbestandteil eines Bioethik-Gesetzes, das Gesundheitsministerin Agnès Buzyn als „Chance“ für die Gesellschaft verteidigte. Es bilde die moderne Familie ab, in der es Kinder mit nur einem Elternteil oder mit homosexuellen Eltern gebe. Nach ihrer Vorstellung sollen die Kosten für künstliche Befruchtung für alle Frauen von der Sozialversicherung getragen werden.

Mit knapper Mehrheit wies die Nationalversammlung dagegen einen Änderungsantrag zurück, der Witwen für eine künstliche Befruchtung Zugang zum Sperma ihres toten Mannes geben wollte. In Belgien, Spanien und Großbritannien ist die künstliche Befruchtung „post-mortem“ erlaubt. In Deutschland gab es in der Vergangenheit Fälle, in denen Frauen vergeblich auf die Herausgabe des Spermas eines Verstorbenen klagten.

Die Gegner des Vorstoßes in Paris argumentierten, ein so gezeugtes Kind trage dann ein „besonders schweres Schicksal“. Zahlreiche Abgeordnete der Regierungspartei „La République en Marche“ von Präsident Emmanuel Macron und Abgeordnete der Opposition hatten sich dagegen für die künstliche Befruchtung mit dem Sperma des verstorbenen Partners ausgesprochen. Sie betonten, einer Witwe werde eine „doppelte Trauer“ auferlegt, wenn durch den Tod ihres Mannes auch noch ihr Kinderwunsch unerfüllt bliebe.

Die Initiatoren des nun gescheiterten Änderungsantrags halten es für ungerecht, dass sich eine Witwe künftig zwar mit dem Sperma eines Unbekannten befruchten lassen kann, aber nicht mit dem ihres eigenen Partners. (AFP)

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