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Neurodermitis: Kassen müssen Salben und Bäder nicht zahlen

Neurodermitis ist eine schwere Erkrankung und die Kosten für ihre Behandlung sind hoch.

Auch wenn ihre Erkrankung noch so schwer ist und nach Angaben von Selbsthilfeverbänden in Deutschland fünf Millionen Menschen an der Hautkrankheit leiden: Neurodermitis-Patienten bekommen ihre rezeptfreien Salben und Ölbäder von den gesetzlichen Krankenkassen auch künftig nicht bezahlt. Das entschied am Dienstag das Bundessozialgericht in Kassel. Die Richter wiesen die Klage einer 38-Jährigen ab, die für ihre Medikamente nach eigenen Angaben monatlich mehr als 500 Euro ausgeben muss. Die Patientin, die auch Vorstandsmitglied des Deutschen Neurodermitis-Bundes ist, habe weder nach der Kassensatzung noch nach dem Gesetz einen Leistungsanspruch, heißt es in dem Urteil (Az: B 1 KR 24/10 R). Außerdem seien Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der geforderten Mittel nicht geprüft. Generell wird rezeptfreie Arznei für Erwachsene seit der Gesundheitsreform 2004 nicht mehr von den Kassen erstattet – es sei denn, sie gilt als „Standardmittel zur Behandlung einer schwerwiegenden Krankheit“. Auf der Ausnahmeliste des Gemeinsamen Bundesausschusses finden sich jedoch keine Mittel gegen Neurodermitis. Die Gesetzesänderung bescherte den Kassen hohe Einsparungen.

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