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Neuverschuldung: Kieler Landtag klagt gegen Schuldenbremse

Am 27. September wird nicht nur der Bundestag, sondern auch der Landtag in Schleswig-Holstein neu gewählt. Als eine der letzten Amtshandlungen ziehen die Landtagsbgeordneten nun gegen das Neuverschuldungsverbot zu Felde.

Kurz vor der Landtagswahl am 27. September hat der schleswig-holsteinische Landtag beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht gegen die am 1. August in Kraft getretene Schuldenbremse im Grundgesetz und hier vor allem das ab 2020 geltende Neuverschuldungsverbot für die Länder zu klagen. Der ausscheidende Landtagspräsident Martin Kayenburg (CDU) stellte sich mit seinen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die eigene Fraktion und stimmte mit der SPD, der FDP, den Grünen und dem Südschleswigschen Wählerverband für die Klage. Die grundgesetzliche Schuldenbremse greift nach Ansicht der Landtagsmehrheit in die Haushaltshoheit der Länder ein. Die CDU stimmte gegen die Klage, weil die SPD sich weigerte, eine eigene Schuldenbremse in die Landesverfassung aufzunehmen. FDP und Grüne unterstützten hier die Union, doch durch die Enthaltung der SPD-Fraktion kam die nötige Zweidrittelmehrheit nicht zustande.

FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki betonte, das Votum für die Klage sei keine grundsätzliche Ablehnung des Neuverschuldungsverbots. Alle Haushaltsangelegenheiten der Länder müssten aber in deren Hand bleiben. Während die SPD von der Landesregierung ein umfangreiches Konzept zur Haushaltskonsolidierung in Verbindung mit einem Änderungsentwurf der Landesverfassung verlangte, hatte unter anderem Finanzminister Rainer Wiegard (CDU) auf eine sofortige Verfassungsänderung gedrängt. „Eine Klage kann nicht für sich allein stehen ohne Regelungen in der Landesverfassung, sonst würde Schleswig-Holstein ohne eine Schuldengrenze dastehen.“ Wiegard äußerte die Befürchtung, dass nunmehr die auf Bundesebene „dem Land in Aussicht gestellten Konsolidierungshilfen in Höhe von insgesamt 720 Millionen Euro gefährdet sind“. Grünen-Fraktionschef Karl- Martin Hentschel forderte eine neue Finanzverfassung für ganz Deutschland. Auch der Bund solle von 2020 an keine neuen Schulden mehr aufnehmen dürfen. Im Gegensatz zu den Vorgaben für die Länder hat der Bund einen Schulden- Spielraum von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.

Dieter Hanisch

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