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Politik: Neuwahl in Hessen?: Einmalige Einrichtung

Das hessische Wahlprüfungsgericht entscheidet über die Gültigkeit von Landtagswahlen und ist eine bundesweit einmalige Einrichtung. Es tritt in der Regel einige Wochen nach der Wahl zusammen und befasst sich mit den Einsprüchen von Bürgern gegen das Ergebnis.

Das hessische Wahlprüfungsgericht entscheidet über die Gültigkeit von Landtagswahlen und ist eine bundesweit einmalige Einrichtung. Es tritt in der Regel einige Wochen nach der Wahl zusammen und befasst sich mit den Einsprüchen von Bürgern gegen das Ergebnis. Nach Artikel 78 der Landesverfassung machen "strafbare oder gegen die guten Sitten verstoßende Handlungen" eine Wahl ungültig - allerdings nur, wenn sie das Ergebnis "erheblich" beeinflusst haben. Verhandlungen des Wahlprüfungsgerichts sind öffentlich. Die Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl wird als Urteil verkündet.

Dem Gericht gehören laut Verfassung die beiden höchsten Richter des Landes und drei zu Beginn der Legislaturperiode vom Parlament gewählte Landtagsabgeordnete an. Vorsitzender ist der Präsident des Kasseler Verwaltungsgerichtshofs, Bernhard Heitsch. Mitglieder sind auch die Präsidentin des Frankfurter Oberlandesgerichts, Brigitte Tilmann, die hessischen Fraktionsgeschäftsführer Stefan Grüttner (CDU) und Manfred Schaub (SPD) sowie FDP-Fraktionschef Jörg-Uwe Hahn. Bislang hat das Gericht noch nie eine Wahl für ungültig erklärt. Auch die Landtagswahl vom 7. Februar 1999 war zunächst nicht zu beanstanden. Anfang März hatte es jedoch wegen der CDU- Schwarzgeldaffäre eine erneute Überprüfung beschlossen. Das Urteil wird für den 6. Februar erwartet.

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