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Politik: Nicht ganz so scharf

Das Versammlungsrecht wird geändert – aber bei den Plänen von Schily und Zypries haben die rot-grünen Rechtspolitiker Bedenken

Berlin - Es war viel vom „Kernbestand“ die Rede, der noch immer erkennbar sei – und davon, dass die Neuregelung des Versammlungsrechts jetzt ja parlamentarisch auf den Weg gebracht werde. Wovon die Vertreter der Regierungsfraktionen jedoch am Mittwoch lieber nicht sprachen, war die Tatsache, dass von dem Ende vergangener Woche mit großem Aplomb vorgestellten Gesetzentwurf von Innenminister Otto Schily und Justizministerin Brigitte Zypries (beide SPD) nicht mehr viel übrig geblieben ist.

Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Minister sah eine Doppelstrategie vor, um Aufmärsche rechter Parteien künftig erschweren zu können. Zum einen wollten sie durch eine Änderung des Versammlungsgesetzes ein Demonstrationsverbot an Gedenkorten erreichen, die an die „organisierte menschenunwürdige Behandlung“ von Opfern erinnert. Zum anderen sollte der Tatbestand der Volksverhetzung ausgeweitet werden. Auch die Verherrlichung und Verharmlosung der NS-Gewaltherrschaft sollte neben dem Billigen, Leugnen und Verharmlosen von Völkermord strafbar sein. Diese Verschärfung war genau der Hebel, mit dem Schily und Zypries die geplante NPD-Demonstration am 8. Mai vor dem Brandenburger Tor verbieten wollten.

Daraus wird vorerst nichts. Nach massiven Bedenken der Rechtsexperten von SPD und Grünen legten die Regierungsfraktionen nun einen abgespeckten Entwurf vor, der am Freitag im Bundestag eingebracht werden und schon zum 1. Mai in Kraft treten soll. Aus Sicht der Fachpolitiker sei die von den Ministern geplante Vorschrift zur Erweiterung des Straftatbestands der Volksverhetzung „verfassungsrechtlich nicht ganz unheikel“, sagte der Innenexperte der Grünen, Volker Beck. Weil die Straftatbestände „zu unbestimmt“ formuliert gewesen seien, hätte man befürchten müssen, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine solche Bestimmung aufhebe. Deshalb habe man die geplante Strafrechtsverschärfung „vorerst“ wieder gestrichen. Es sei aber durchaus möglich, dass man sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens auf eine „wasserdichte“ Formulierung einige, hieß es.

Beck ließ offen, ob die Reform des Versammlungsrechts in der abgespeckten Form ein Verbot der NPD-Demonstration am 8. Mai möglich mache. Die innenpolitische Sprecherin der Grünen, Silke Stokar, sagte dem Tagesspiegel, bereits nach dem bestehenden Versammlungsrecht sei ein Demonstrationsverbot möglich, wenn eine „Störung des öffentlichen Friedens“ zu erwarten sei. Die Grünen-Politikerin warnte gleichzeitig vor einer „Verengung der Debatte“ allein auf das Brandenburger Tor in Berlin.

Berlins Innensenator Eckhart Körting (SPD) lehnt eine übereilte Verschärfung des Versammlungsrechts ab. Wenn Demonstrationen nur an bestimmten Orten verboten werden könnten, seien sie im Umkehrschluss an anderen Orten zulässig, sagte Körting der Nachrichtenagentur ddp. Das gelte beispielsweise für zahlreiche regionale Gedenkstätten wie das Mahnmal „Gleis 17“ am Bahnhof Grunewald.

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hartmut Koschyk, warf der Bundesregierung „Handlungsunfähigkeit“ vor und forderte die Koalitionsfraktionen erneut auf, dem Unions-Gesetzentwurf zur Ausweitung der Bannmeile um den Reichstag zuzustimmen.

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