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Politik: Nicht nur Zustimmung: Umfrage: 90 Prozent der Anwälte gegen Zivilprozessreform

Die deutschen Anwälte lehnen wichtige Punkte der von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) geplanten Zivilprozessreform ab. Das ergab eine Umfrage der Bundesrechtsanwaltkammer (BRAK), die am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde.

Die deutschen Anwälte lehnen wichtige Punkte der von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) geplanten Zivilprozessreform ab. Das ergab eine Umfrage der Bundesrechtsanwaltkammer (BRAK), die am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde. Wie BRAK-Präsident Bernhard Dombeck sagte, dürfe der Gesetzgeber die Kritik an dieser Reform nun "nicht länger ignorieren". Aus dem Justizministerium hieß es dagegen, die Umfrage sei "bruchstückhaft" und "nicht aussagefähig". Denn sie erfasse nur den Teil der Reform, der in der Anwaltschaft kritisiert werde, nicht aber den, der auch bei den Rechtsanwälten auf Zustimmung gestoßen sei.

Die Anwaltskammer hatte den etwa 108 000 Rechtsanwälten Mitte August einen Fragebogen mit vier Fragen zum Reformwerk vorgelegt, die sich auf die beabsichtigte Neuordnung der Berufungsmöglichkeiten beziehen. Bis Ende September erhielt die Kammer 32 802 Antworten. Dabei sprechen sich bei allen Fragen jeweils über 90 Prozent gegen die geplanten Veränderungen aus. So wenden sich über 95 Prozent gegen die Konzentration der Berufung an den Oberlandesgerichten. 93 Prozent lehnen die Möglichkeit der Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung ab. 95 Prozent sind gegen eine Einschränkung des Tatsachenvortrags in zweiter Instanz und fast 94 Prozent gegen die geplante Einschränkung der Revision.

Diese Umfrage sei "einzigartig", man habe so etwas "noch nie gemacht", sagte BRAK-Sprecher Ulrich Scharf. Es gehe den Anwälten mit ihrer Kritik an den eingeschränkten Berufungsmöglichkeiten nicht, wie oft unterstellt werde, um die Wahrung finanzieller Interessen. Denn es gebe nur wenige Rechtsanwälte, die spezifisch mit Berufungsfragen zu tun hätten. Die erste Instanz arbeite in Deutschland so gut, dass 90 Prozent der Kläger und Beklagten mit ihren Urteilen einverstanden seien. "Aber jedes Verfahren ist nur so gut wie seine Kontrolle." Diese erfolge durch die zweite Instanz. BRAK-Präsident Dombek wies darauf hin, dass es Signale aus dem Justizministerium Signale gebe, wonach zwar "an der Sache selbst nicht zu rütteln sei". Aber offenbar gebe es "Gesprächsbereitschaft bei einzelnen Fragen". Das Justizministerium verwies darauf, dass die geplante Reform sich im wesentlichen auf die erste Instanz beziehe. Das werde von den Anwälten begrüßt. Mit der Befragung nur zu den kritisierten Teilen des Gesetzentwurfs gehe es um "vordergründige Publizität".

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