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Politik: Nicht verfügbar

Von Antje Vollmer

Beratergremien können und sollen Vorschläge unterbreiten, Entscheidungen werden dann im Parlament zu fällen sein. Das hat Richard Schröder im Trialog der vergangenen Woche richtig angemerkt. Die Mitglieder der das Bundesjustizministerium beratenden Arbeitsgruppe „Patientenautonomie am Lebensende“ plädieren dafür, dass Patientenverfügungen für Arzt und Behandlungsteam zukünftig verbindlich sein sollen. Ein Vorschlag, der vielen Menschen aus der Seele spricht. Wer wollte nicht, dass sein Wille am Ende des Lebens und in gesundheitlich dramatischer Situation geachtet wird?

Dennoch stellen sich Fragen: Wird mit dem Absolutsetzen der Patientenautonomie ein anderer, untrennbar mit dem Menschsein verbundener Aspekt, der des Menschen als soziales Wesen, das auf Sorge und Fürsorge angewiesen ist, verdrängt? Steht im Hintergrund der Fokussierung auf den autonomen Patienten etwa ein Bild des Patienten als Kunde, der autonom am Markt orientiert Dienstleistungen einkauft? Und was bedeutet das für Arzt und Behandlungsteam? Werden sie Dienstleister, die einen technisch einwandfreien Job zu machen haben? Richtig ist: Eine jede medizinische Behandlung bedarf der Zustimmung des Betroffenen. Es bleibt aber auch festzuhalten, dass die Entscheidung darüber, was eine sinnvolle und richtige Behandlung ist, einen Dialog zwischen Arzt und Patient erfordert. Eine letztlich autonome Entscheidung setzt eine Auseinandersetzung voraus – mit mir selbst, mir nahe stehenden Menschen und verantwortungsbewussten Ärzten.

Ist es überhaupt möglich, in einer Patientenverfügung die Zukunft quasi vorauszuahnen und bindende Richtlinien für Krankheitsfälle vorzugeben? Hier wird Klarheit suggeriert, wo kaum welche sein kann. Wir können in einer solchen Verfügung niederlegen, welches unsere heutige Sichtweise und unser heutiger Wille sind. Das ist gut und muss Ärzten eine Richtschnur sein. Aber sollten wir sie durch eine Patientenverfügung im rechtlichen Sinne binden? Dagegen spricht nicht nur, dass wir die Zukunft eben nicht antizipieren können, sondern auch die durch Studien belegte Erfahrung: Menschen mit chronischen oder zum Tode gehenden Erkrankungen wünschen sich nicht primär Autonomie, sondern eine vertrauensvolle Arzt-Patientenbeziehung und Unterstützung durch ihre Angehörigen.

Was bleibt also für den Gesetzgeber zu tun? Er kann das Bewusstsein dafür schärfen, dass es wichtig ist, sich mit der eigenen Zukunft in gesundheitlichen Krisensituationen zu befassen, und hierfür eine Patientenverfügung zu formulieren. Er kann Leitlinien dafür veröffentlichen. Er sollte sie aber nicht zur alleinigen Richtschnur ärztlichen Handelns erklären, denn im wirklichen Leben werden immer konkrete Entscheidungen zu fällen sein, die sich nicht in Formularform vorausverfügen lassen, sondern von allen Beteiligten erspürt und mitverantwortet werden müssen.

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