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Rauchverbot

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Nichtrauchergesetz: Weitere Rauchverbote beschlossen

Fluch oder Segen: Der erste Januar rückt näher und mit ihm das Rauchverbot. Auch Brandenburg und Sachsen-Anhalt haben nun ihre eigenen Regeln zum Nicht-Qualmen beschlossen.

In vielen öffentlichen Gebäuden wird der Glimmstengel verboten sein. In Gaststätten dagegen plant man abgetrennte Räume für die Raucherfront. Anders als in anderen Ländern darf das in Sachsen-Anhalt auch der Hauptschankraum sein, wenn der Gastwirt über mehrere Räume verfügt. In den meisten Bundesländern ist das Rauchen nur für den Nebenraum erlaubt.

Entsprechende Gesetze verabschiedeten nun die Landtage in Magdeburg und Potsdam. Das Rauchverbot bezieht sich unter anderem auch auf Schulen, Krankenhäuser und Kindertagesstätten. Während einer Übergangsfrist von einem halben Jahr sollen Verstöße
gegen das Gesetz zudem nicht bestraft werden.

Gastwirte begehren auf

In den vergangenen Monaten hatte eine ganze Reihe von Bundesländern Nichtraucherschutzgesetze beschlossen oder auf den Weg gebracht, die sich teils in Details unterscheiden. So darf in Bayern, wo der Landtag am Mittwoch das schärfste Gesetz verabschiedet hatte, in Gaststätten künftig überhaupt nicht mehr geraucht werden. Eine breite Masse an Gastwirten formiert sich dort zum Wählerboykott gegen die regierende CSU. Am Donnerstag hatten auch die Parlamente in Bremen und Thüringen Rauchverbote beschlossen.

Insgesamt werden in Deutschland 17 verschiedene Nichtrauchergesetze gelten. (mpr/dpa)

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