zum Hauptinhalt

Nichtraucherschutz: Umfassendes Rauchverbot gestoppt

Das von einer Expertengruppe der Koalition geplante bundeseinheitliche Rauchverbot in Gaststätten und Schulen ist endgültig vom Tisch. Grünen-Fraktionsvize Bärbel Höhn warf der Koalition "doppelten Murks" vor.

Berlin/Düsseldorf - Das Bundeskabinett werde am kommenden Mittwoch nur ein Eckpunktepapier verabschieden, das ein Verbot des Tabak-Konsums in bundeseigenen Behörden und Ministerien vorsehe, berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf Regierungskreise. Darüber hinaus sollten die Länder aufgefordert werden, den Nichtraucherschutz in Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten und in Restaurants durchzusetzen. Grund für den Verzicht auf eine bundeseinheitliche Regelung seien verfassungsrechtliche Bedenken des Innen- und des Justizministeriums. Ein Regierungssprecher bestätigte den Bericht im Grundsatz.

"Das Bundeskabinett wird sich am Mittwoch mit Eckpunkten befassen", sagte der Sprecher. Die Bundesregierung werde tätig, "weil die aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen sehr kompliziert sind". In den Eckpunkten werde festgelegt, was der Bund "unmittelbar regeln und beschließen kann und was durch die Länder geregelt werden muss". Allerdings könne ein umfassender und verfassungskonformer Nichtraucherschutz nicht ohne die Mitwirkung der Länder erreicht werden.

Höhn: Neuanfang erforderlich

Die Eckpunkte würden gegenwärtig vom Bundesgesundheitsministerium und dem Bundesverbraucherschutzministerium erarbeitet und gingen am Wochenende in die Ressortabstimmung, sagte der Regierungssprecher weiter. Das Ziel der Bundesregierung sei klar. "Wir wollen einen deutlich besseren und umfassenden Nichtraucherschutz in Deutschland sicherstellen."

Grünen-Fraktionsvize Bärbel Höhn warf der Koalition im "Handelsblatt" "doppelten Murks" vor. Erst habe die Arbeitsgruppe beim Raucherschutz "unsinnige" Ausnahmen für Kneipen und Bars vereinbart, dann seien auch noch Verfassungsprobleme hinzugekommen. Nun sei ein Neuanfang erforderlich. Höhn forderte, durch eine Änderung der Arbeitsstättenverordnung das Rauchen in der Gastronomie generell zu untersagen.

Nach einem am vergangenen Freitag bekannt gewordenen Vorschlag einer Koalitionsarbeitsgruppe sollte in öffentlichen Einrichtungen, aber auch in Restaurants ein grundsätzliches Rauchverbot gelten. Diesen Plänen zufolge dürfte etwa in Gaststätten nur in abgetrennten Räumen geraucht werden. Kneipen und Bars sollten von den Verboten ausgenommen bleiben. (tso/AFP)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false