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Politik: Nichts zu melden

Was sich Bundestagsabgeordnete neben ihrem Mandat leisten können und leisten dürfen, ist in der Geschäftsordnung des Parlaments unter dem Stichwort „Verhaltensregeln“ ausführlich beschrieben. Im letzten Jahr sind die Regeln verschärft worden.

Was sich Bundestagsabgeordnete neben ihrem Mandat leisten können und leisten dürfen, ist in der Geschäftsordnung des Parlaments unter dem Stichwort „Verhaltensregeln“ ausführlich beschrieben. Im letzten Jahr sind die Regeln verschärft worden. Dort steht nun vor allem, welche Tätigkeiten oder Bezüge beim Bundestagspräsidenten zu melden und im Amtlichen Handbuch zu veröffentlichen sind. Grundsätzlich gilt: Jeder darf seinen Beruf neben dem Mandat ausüben und dafür auch kassieren. Allerdings muss er dies anzeigen. Und wie diese Anzeigepflicht zu handhaben ist, muss oft dem betroffenen Abgeordneten überlassen bleiben. „Beraterverträge“ etwa, in der Politik bestens bekannt und deshalb auch ausdrücklich genannt, müssen mitsamt der Honorarhöhe beim Bundestagspräsidenten angegeben werden. Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: Abgeordnete dürfen sie verschweigen, sofern sie die Tätigkeit in Ausübung eines bereits angezeigten Berufs übernommen haben. Das kann dazu führen, dass außerhalb des Parlaments beruflich tüchtige Parlamentarier nur noch wenig zu melden haben. neu

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