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Politik: NMD: ABM - die Garantie der Abschreckung

Am 26. Mai 1972 wurde zwischen den USA und der damaligen UdSSR der Vertrag zur Begrenzung von Raketensystemen unterzeichnet.

Am 26. Mai 1972 wurde zwischen den USA und der damaligen UdSSR der Vertrag zur Begrenzung von Raketensystemen unterzeichnet. Dieser zeitlich unbefristete Vertrag verbietet praktisch die Aufstellung von Raketenabwehrsystemen, mit denen die Strategie der Abschreckung zwischen den Großmächten untergraben würde. Im ABM-Vertrag ist festgehalten, dass beide Staaten nur ein Anti-Ballistic Missile-System mit 100 Raketenabschussanlagen an einem Standort installieren dürfen. Das eingeschränkte Stationierungsgebiet sollte verhindern, dass sich ein Unterzeichnerstaat durch mehrere ABM-Systeme weit reichend gegen mögliche Vergeltungsschläge nach Aggressionshandlungen absichert. Damit war die gegenseitige Abschreckung weiterhin gewährleistet.

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