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Kopftuch

© dpa

Nordrhein-Westfalen: Kopftuchverbot für Lehrerinnen wurde bestätigt

Trotz Verbots trug eine Lehrerin ein Kopftuch im Unterricht. Sie wurde gekündigt und klagte dagegen. Das Landesgericht entschied nun, dass die Kündigung rechtmäßig war.

Das Landesarbeitsgericht in Hamm hat das Kopftuch-Verbot für Lehrerinnen bestätigt. Eine türkischstämmige 31-jährige Pädagogin, die gegen ihre vom Land Nordrhein-Westfalen ausgesprochene Kündigung geklagt hatte, unterlag damit nach Gerichtsangaben am Donnerstag in zweiter Instanz.

Die Lehrerin hatte im Unterricht trotz des Verbots ein Kopftuch getragen. Das wollte das Land NRW als Arbeitgeber nicht hinnehmen und berief sich auf das Neutralitätsgebot gegenüber den Schülern. In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Herne die Klage der Frau gegen die Kündigung abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht ließ nun eine Revision zum Bundesarbeitsgericht zu.

Das Gericht argumentierte, das Tragen des Kopftuchs als religiöses Symbol sei nicht mit der vom Schulgesetz geforderten Neutralitätspflicht im Unterricht vereinbar. Dabei sei es unerheblich, ob von der Lehrerin eine konkrete Gefährdung für den religiösen Schulfrieden ausgegangen sei. Die Lehrerin hatte ausschließlich islamische Schüler unterrichtet. (sba/ddp)

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