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Politik: NPD: Auch der Bundestag will ein Verbot

Der Antrag auf Verbot der rechtsradikalen NPD wird jetzt von allen drei Verfassungsorganen mitgetragen. Am Freitag stimmte auch der Bundestag mit den Stimmen von SPD, Grünen und PDS dafür, beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen eigenen Antrag auf Parteiverbot zu stellen.

Von Robert Birnbaum

Der Antrag auf Verbot der rechtsradikalen NPD wird jetzt von allen drei Verfassungsorganen mitgetragen. Am Freitag stimmte auch der Bundestag mit den Stimmen von SPD, Grünen und PDS dafür, beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen eigenen Antrag auf Parteiverbot zu stellen. Er tritt neben Bundesregierung und Bundesrat als dritter Antragsteller auf.

Nicht mitgetragen wird dieses juristische Vorgehen von der CDU/CSU, die lediglich bereit war, die Anträge der Regierung und der Länderkammer politisch zu unterstützen. Die FDP lehnte das Verbot aus grundsätzlichen Erwägungen ab und warnte erneut vor der Gefahr, dass das Verbot scheitern und dadurch die NPD zum politischen Sieger des Verfahrens werden könnte.

In der Debatte begründete SPD-Fraktionsvize Ludwig Stiegler den Verbotsantrag mit der geistigen Nähe der NPD zur NSDAP. Die NPD sei nichts anderes als eine Kopie der Hitler-Partei, sagte Stiegler: "Wir müssen alles verhindern, was zur Rückkehr von 1933 führen könnte." Der Bundestag müsse zeigen, dass er ebenso wie Regierung und Bundesrat zum Handeln fähig sei.

Der Grünen-Innenpolitiker Cem Özdemir sagte, Deutschland sei es den Opfern rechtsextremer Gewalt schuldig, dass das Verbot dieser Partei von allen drei Verfassungsorganen einvernehmlich beantragt werde. Dagegen nannte CDU/CSU-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach einen eigenen Antrag "weder rechtlich geboten noch politisch sinnvoll". Nur der Bund und die Länder könnten als Dienstherren der Verfassungssschutzämter umfassend einschätzen, ob das vorliegende Material für ein Parteiverbot ausreiche.

Westerwelle nannte die Erfolgsaussichten des Verbotantrags fraglich und warnte vor gefährlichen Nebenwirkungen. "Das Scheitern der Klage wäre ein Desaster, weil die NPD anschließend gewissermaßen mit einem TÜV-Siegel in die Wahlkämpfe ziehen wird", sagte er. Selbst ein Erfolg würde das rechtsradikale Gedankengut nicht aus den Köpfen vertreiben.

Der PDS-Politiker Gregor Gysi hielt dagegen, ein Verbot der NPD sei "nicht alles, aber es ist auch nicht nichts". Solange diese rassistische und antisemitische Partei nicht verboten sei, sei die Polizei gezwungen, ihre Aufmärsche auch noch zu schützen. Das Ja der PDS zum Verbotsantrag begründete Gysi damit, dass die deutsche Geschichte wohl anders verlaufen wäre, wenn die NSDAP in den 20er Jahren verboten worden wäre.

Die Bundesregierung wird über ihren Klagebevollmächtigten Hans-Peter Bull wahrscheinlich Anfang des nächsten Jahres den Verbotsantrag in Karlsruhe einreichen. Die Anträge von Bundesrat und Bundestag dürften etwa zeitgleich folgen. Das Verfahren mit öffentlichen Anhörungen könnte sich über mehrere Jahre hinziehen. Das Verfassungsgericht hat bisher erst zwei Parteien verboten: 1952 die Sozialistische Reichspartei (SRP), weil sie in Wesensverwandtschaft zur NSDAP die Beseitigung der demokratischen Grundordnung anstrebte, und 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) wegen ihres erklärten Ziels, eine "Diktatur des Proletariats" zu errichten. Im Streit um die Kündigung eines NPD-Kontos erhielt die Stadtsparkasse Frankfurt (Oder) erneut vor Gericht Recht. Das Oberlandesgericht in Brandenburg wies den Eilantrag der NPD zurück. Die Partei habe ihre Behauptung nicht belegt, dass es unmöglich sei, bei einer anderen Bank ein Konto zu eröffnen.

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