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Politik: NPD: Auskunft ungewiss

Wie stark gefährden enttarnte V-Männer den Verbotsprozess in Karlsruhe? Bislang beschränkte sich die öffentliche Diskussion vor allem auf die vom Gericht geladenen "Auskunftspersonen", zu denen auch der frühere V-Mann Wolfgang Frenz gehört.

Wie stark gefährden enttarnte V-Männer den Verbotsprozess in Karlsruhe? Bislang beschränkte sich die öffentliche Diskussion vor allem auf die vom Gericht geladenen "Auskunftspersonen", zu denen auch der frühere V-Mann Wolfgang Frenz gehört. Innenminister Otto Schily hat versichert, jener sei darunter der einzige Zeuge mit Kontakten zum Verfassungsschutz. Allerdings stehen die "Auskunftspersonen" nicht im Mittelpunkt des gesamten Verfahrens. Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat begründen das Verbot der NPD in ihren Anträgen mit zahlreichen Äußerungen anderer NPD-Mitglieder. Wer von ihnen für den Verfassungsschutz tätig war, ist zurzeit vollkommen offen. Die Antragsteller werden jedoch nicht umhinkommen, es dem Bundesverfassungsgericht sehr schnell darzulegen. Schließlich fußt der Eröffnungsbeschluss für das Verfahren noch auf der Annahme, es würden in den Anträgen überhaupt keine Spitzel zitiert. Wie das Gericht später mit den Aussagen verfährt, bleibt allein ihm überlassen. Klar ist nur: Sollte es einige Aussagen von V-Leuten nicht gelten lassen, kommt es auf die Bedeutung der übrigen an - und nicht auf ihre Anzahl.

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