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Politik: NPD-Verbot: Mit amtlicher Hilfe

Die V-Mann-Affäre weitet sich aus. Glaubt man den Worten des baden-württembergischen Landesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, Dieter Berberich, haben möglicherweise auch verdeckte Ermittler der Kriminalpolizei bei der NPD mitgemischt.

Von Frank Jansen

Die V-Mann-Affäre weitet sich aus. Glaubt man den Worten des baden-württembergischen Landesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, Dieter Berberich, haben möglicherweise auch verdeckte Ermittler der Kriminalpolizei bei der NPD mitgemischt. In vorsichtig-umständlichem Tonfall, doch deutlich genug, hat Berberich dem Tagesspiegel gesagt: "Ich schließe nach mir vorliegenden Erkenntnissen aus Sicherheitskreisen nicht aus, dass nicht nur V-Leute des Verfassungsschutzes Teile der in den Verbotsanträgen beanstandeten Reden und Zitate verfasst haben, sondern auch verdeckte Ermittler der Polizei."

Wenn das stimmt, haben Beamte der Strafverfolgungsbehörden offensichtlich gegen Gesetze verstoßen. Diese sind in dieser Frage eindeutig: Polizisten dürfen nur Delikte verfolgen oder verhüten, aber keinesfalls zu Straftaten anstiften oder sich gar selbst an kriminellen Aktionen beteiligen. Sollten Beamte dennoch einen Rechtsbruch begangen haben, in dem sie an volksverhetzenden Reden und Schriften mitgewirkt haben, wäre der Skandal ungleich größer als die bislang bekannte Affäre um V-Leute des Verfassungsschutzes.

Dies zeigt ein Blick auf die unterschiedlichen Aufgaben von V-Männern und verdeckten Ermittlern. V-Leute sind Privatpersonen und sollen dem Verfassungsschutz lediglich Informationen über Extremisten und Spione liefern.

Ganz gleich, wie brisant die Erkenntnisse sind, darf der Nachrichtendienst nicht als Strafverfolger tätig werden. Dies ist der Polizei vorbehalten. Sie beauftragt verdeckte Ermittler, um in abgeschotteten Milieus wie der Drogenszene oder organisierter Kriminalität Straftaten aufzuklären oder zu vereiteln. Dazu müssen sich die Beamten oft selbst als Kriminelle ausgeben.

Umstritten ist, ähnlich wie bei den V-Leuten des Verfassungsschutzes, wie weit verdeckte Ermittler gehen können. Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Mittel spielt in beiden Fällen eine große Rolle. Welche Antworten der Verfassungsschutz, ein Landes- oder das Bundeskriminalamt im konkreten Fall geben, erfährt die Öffentlichkeit in der Regel nicht. Im NPD-Verbotsverfahren ist ausnahmsweise die Arbeitsweise der Verfassungsschutzbehörden etwas transparenter geworden. Erhält die Öffentlichkeit jetzt auch Einblick in Aktivitäten verdeckter Ermittler in der rechten Szene?

Bislang ist nur in wenigen Fälle zu vermuten, dass die Kripo mit Undercoveragenten an Neonazis herangegangen ist. Wenn sich Rechtsextremisten zu einer kriminellen Vereinigung zusammenschließen, ist der Einsatz verdeckter Ermittler wahrscheinlich. Warum sie auf die NPD angesetzt sein sollen, wie Berberichs Aussagen nahe legen, ist allerdings nicht so leicht nachzuvollziehen. Trotz der vielen Delikte, die in den Verbotsanträgen Mitgliedern der Partei angelastet werden, gilt die NPD nicht als kriminelle oder gar terroristische Vereinigung. Es sind auch keine Aktivitäten wie Drogenschmuggel oder Schutzgelderpressung bekannt. Nur vereinzelt sind bei Mitgliedern Waffendeals zu vermuten, über eine Untergrundtruppe verfügt die NPD aber offenkundig nicht. Warum sollen sich also verdeckte Ermittler in der Partei tummeln?

Dieter Berberich verfügt offenbar trotzdem über brisante Kenntnisse. Er scheint nicht abgeneigt, sich vom Bundesverfassungsgericht befragen zu lassen. Was Berberich aufzeigen könnte, ist nur zu ahnen. Auf Fragen nach seinen Informanten gibt er eine vieldeutige Antwort: "Ich sage nur so viel: Wir haben in der Gewerkschaft Mitglieder, die früher als verdeckte Ermittler tätig waren."

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