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War es das? Die Bundesländer reichen ihren Antrag auf Verbot der NPD ein.

© dpa

NPD-Verbot: Nun ist Karlsruhe ist am Zug

Am Dienstag ist es so weit: Die Bundesländer reichen ihren Antrag auf Verbot der NPD beim Verfassungsgericht ein. Zwar gibt sich die Politik kämpferisch, doch dass sich Bundestag und Bundesregierung raushalten, stößt auf Kritik. Immerhin war man beim letzten Anlauf gescheitert.

Die Bundesländer werden ihren Antrag auf Verbot der NPD an diesem Dienstag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreichen. Das bestätigten Bundesratskreise dem Tagesspiegel. Die Ländervertreter werden den Antrag vor dem Verfassungsgericht alleine stellen, weil Bundestag und Bundesregierung sich dem Antrag nicht anschließen wollten. Die SPD versuchte während der Koalitionsverhandlungen zwar, ein weiteres Verfassungsorgan zu bewegen, sich an der Klage zu beteiligen, allerdings weigerte sich die Union.

Dennoch hofft Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf einen Erfolg des Verbotsantrags der Länder. Die NPD sei eine antidemokratische, fremdenfeindliche, antisemitische und verfassungsfeindliche Partei, die man gemeinsam politisch bekämpfen wolle, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin. Die Entscheidung des Bundesrates zu dem Antrag nehme die Kanzlerin mit Respekt zur Kenntnis. Einen eigenen Verbotsantrag halte die Bundesregierung nach wie vor für nicht erforderlich.

Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) sieht gute Chancen auf einen Erfolg. „Wir sind zuversichtlich, dass das Material, das wir zusammengetragen haben, den menschenverachtenden Charakter der NPD auch juristisch verwertbar belegen kann“, sagte Henkel dem Tagesspiegel. Die Länder würden ein deutliches Signal aussenden, dass sie nicht gewillt seien, „eine Partei hinzunehmen, die sich aggressiv-kämpferisch gegen unsere Verfassung und unsere Grundwerte stelle“.

Henkel kritisierte, dass sich Bundestag und Bundesregierung nicht an dem Antrag beteiligen. „Politisch wäre es ein stärkeres Signal gewesen, wenn die anderen Verfassungsorgane (Bundestag, Bundesregierung) mitziehen würden. Aber wir sind auch bereit, dieses wichtige Verfahren alleine herbeizuführen.“

Auch aufseiten der SPD ist man optimistisch, nach dem Scheitern 2003 dieses Mal erfolgreich zu sein. Ralf Jäger (SPD), Innenminister Nordrhein-Westfalens, sieht ein „klares Signal der Entschlossenheit im Kampf gegen aggressive Rechtsextremisten“. „Wir haben viele aktuelle Belege, die zeigen, dass die NPD aggressiv-kämpferisch gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung vorgeht und das friedliche Zusammenleben der Menschen in Deutschland gefährdet“, sagte Jäger dieser Zeitung. Es sei deshalb richtig und notwendig, jetzt den Verbotsantrag zu stellen.

Die NPD bereite den Boden für braune Gewalt und schüre Hass gegen Ausländer, ihre Ideologie sei menschenverachtend und antidemokratisch. Jäger betonte, dass die Innenminister nun „enorme Anstrengungen“ unternommen hätten, um die rechtlichen Anforderungen für ein Verbot zu erfüllen. „Es gibt Risiken, aber auch die realistische Chance, die Karlsruher Richter von der Verfassungswidrigkeit der NPD zu überzeugen. Diese Chance wollen wir jetzt nutzen.“

Die „Osnabrücker Zeitung“ zitierte aus dem Verbotsantrag. Demnach begründen die Länder ihren Antrag mit der aggressiven Ausländerfeindlichkeit der NPD und ihrer Wesensverwandtschaft zur NSDAP von Adolf Hitler.

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