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Politik: NPD-Verbot: Rechtsextreme Partei bekommt Unterlagen wieder

Der Anwalt der rechtsextremen NPD, Horst Mahler, bekommt seine erst kürzlich beschlagnahmten Akten zurück. Wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mitteilte, muss die Berliner Staatsanwaltschaft die am 11.

Der Anwalt der rechtsextremen NPD, Horst Mahler, bekommt seine erst kürzlich beschlagnahmten Akten zurück. Wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mitteilte, muss die Berliner Staatsanwaltschaft die am 11. Juni im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen Volksverhetzung sichergestellten Computerdateien und Schriftstücke Mahler wieder aushändigen. Die Materialien dürfen zwar kopiert werden, bleiben jedoch bis auf Weiteres versiegelt beim Berliner Amtsgericht.

Mit der Gerichtsentscheidung werden im Nebeneffekt Ermittlungen gegen einen Rechtsextremen blockiert. In der Begründung erläutert das Gericht die Eilentscheidung mit Gefahren für das NPD-Verbotsverfahren. Ohne Erlass der einstweiligen Anordnung könnten rechtsstaatliche Verfahrensgrundsätze verletzt werden. Denn auch in einem Verbotsverfahren habe die betroffene Partei das Recht auf ein faires Verfahren. Die NPD hatte nach der Durchsuchung bei Mahler beantragt, das Verbotsverfahren auszusetzen. Mit den gefundenen Materialien erhalte die staatliche Seite Einblick in die Prozessstrategie der NPD, so die Argumentation.

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