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Politik: NPD-Verbot: Zuviel Druck auf das Gericht

Die Anschläge, der Rassismus, die Schändungen jüdischer Einrichtungen und neonazistischen Exzesse beschädigen unser aller Würde. Das zeigt: Die Solidarität aller Demokraten gegen die Neonazis ist nötig.

Die Anschläge, der Rassismus, die Schändungen jüdischer Einrichtungen und neonazistischen Exzesse beschädigen unser aller Würde. Das zeigt: Die Solidarität aller Demokraten gegen die Neonazis ist nötig. Aber zum Demokraten wird man nicht schon durch die Gegnerschaft zu anderen Extremisten - man wird es nur durch das Eintreten für die Prinzipien von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.

Für das Verbot politischer Parteien hat das Grundgesetz zu Recht hohe Hürden gesetzt. Die Mehrheit hat nicht über die Existenzberechtigung einer Minderheit zu entscheiden, sonst gerät der politische Wettbewerb in Gefahr. Nur wer die freiheitlich demokratische Grundordnung selbst nicht akzeptiert und aktiv bekämpft, kann vom politischen Wettbewerb ausgeschlossen werden. Das zu entscheiden, ist im Rechtsstaat nicht Sache der Mehrheit - sondern der unabhängigen Justiz. Alles andere würde zur Diktatur der Mehrheit führen.

Die Bundesregierung neigt einem Verbotsantrag gegen die NPD zu, und der Bundesinnenminister sagt, er verfüge über genügend Material, das einen solchen Antrag gegenüber dem Bundesverfassungsgericht begründe. Aber die Regierung will die Verantwortung für einen solchen Antrag offenbar nicht allein übernehmen. Auch Bundestag und Bundesrat sollen den Antrag stellen. Das wird zu viel.

Man stelle sich vor: Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat sprechen sich förmlich für ein Verbot der NPD aus - und dann soll noch jeder glauben, dass das Bundesverfassungsgericht völlig unbeeinflusst entscheiden werde. Stimmt es dem Antrag zu, wird der Verdacht bleiben, es habe sich nicht gegen (fast) alle anderen Verfassungsorgane stellen wollen. Lehnt es ab, sind wir nahe am Eindruck eines Verfassungskonflikts.

Solchen Druck hat unser Verfassungsgericht nicht verdient, und der Ordnung unseres Grundgesetzes bekommt er nicht. Die Regierung soll ihre Verantwortung wahrnehmen. Die Exekutive verfügt über die Erkenntnisse, die einen Verbotsantrag begründen können. Deshalb muss die Regierung einen Verbotsantrag stellen oder nicht. Über den wird das Verfassungsgericht entscheiden, nach eigener Prüfung, und alle werden jede denkbare Entscheidung aus Karlsruhe zu respektieren haben.

Das Gegenteil von Extremismus ist Maß und Mäßigung. Darin liegen die Voraussetzungen für Toleranz. Auch bei der Bekämpfung der Neonazis darf das Maß nicht verloren gehen. Gegen Gewalt von rechts schützt die Herrschaft des Rechts - nichts sonst. Recht ist der Schutz der Schwachen. Für uns gilt: Selbstsicherheit zeichnet sich auch durch Gelassenheit aus. Unser Rechtsstaat ist stark. Mit Extremismus werden wir fertig. Vor Übertreibung wird gewarnt.

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