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Das Vernichtungslager Auschwitz II-Birkenau.

© imago/imagebroker

NS-Verbrechen: Wer sind die letzten Täter von Auschwitz?

Mehr als sieben Jahrzehnte nach der Befreiung des NS-Vernichtungslagers Auschwitz beschäftigen sich deutsche Gerichte mit diesem unvorstellbaren Verbrechen. Drei Männer und eine Frau sind der Beihilfe zum Mord angeklagt.

Die Grausamkeiten am Tor von Auschwitz gesehen zu haben, ist genug, um mich jede Nacht für den Rest meines Lebens nicht schlafen zu lassen.“

Roman Kent, Überlebender

Noch einmal kehren sie an diesem Mittwoch nach Auschwitz zurück. Am 71. Jahrestag der Befreiung gedenken Überlebende des nationalsozialistischen Vernichtungslagers gemeinsam der Ermordeten. Diese Reise in die Vergangenheit ist für die betagten früheren Auschwitz-Häftlinge alles andere als einfach. Doch sie wollen ihre ermordeten Angehörigen und ihre Lebensgeschichten dem Vergessen entreißen. „Wenn wir vergessen, wird das Gewissen der Menschheit zusammen mit den Opfern beerdigt. Wir müssen uns alle erinnern“, sagte Roman Kent, der Vorsitzende des Internationalen Auschwitz-Komitees, im vergangenen Jahr. Doch die Gruppe der Menschen, die über die Hölle von Auschwitz noch Zeugnis ablegen können, wird immer kleiner. Gerade jetzt, mehr als sieben Jahrzehnte nach dem Holocaust, beschäftigt der Massenmord an den europäischen Juden auch die deutsche Justiz.

Vier Gerichte in Deutschland befassen sich derzeit mit Auschwitz, dem Ort, der wie kein anderer für den Holocaust steht. Mehr als 1,1 Millionen Menschen wurden in dem Vernichtungslager ermordet, die meisten von ihnen waren Juden. Deutsche Staatsanwälte aus einer Generation, die den Krieg nur aus der Erzählung von Großeltern kennt, studierten Pläne des Lagers, informierten sich über die Wirkungsweise von Zyklon B in den Gaskammern und arbeiteten Listen durch, in denen die Züge nach Auschwitz verzeichnet sind. Drei Männer und eine Frau, die zum SS-Personal gehörten, wurden im vergangenen Jahr wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Zwei von ihnen müssen sich ab Februar vor Gericht verantworten. Alle vier werden zumindest gedanklich noch einmal nach Auschwitz zurückkehren.

Dabei sind sie längst im Greisenalter. Reinhold H., der sich ab dem 11. Februar vor dem Landgericht Detmold verantworten muss, ist 94 Jahre alt. Die Staatsanwaltschaft Dortmund wirft ihm vor, bei der Ermordung von mindestens 170 000 Menschen Hilfe geleistet zu haben. Reinhold H. wächst in Ostwestfalen auf. Nach der Volksschule wird er Fabrikarbeiter wie sein Vater. Als er sich freiwillig zur Waffen-SS meldet, ist er gerade einmal 18 Jahre alt. Der Zweite Weltkrieg hat längst begonnen. Anderthalb Jahre lang kämpft Reinhold H. in der SS-Division „Das Reich“, zunächst auf dem Balkan. Dann wird seine Division in den Russlandfeldzug geschickt. Bis kurz vor Moskau kommt die Einheit Ende 1941. Von der Ostfront wird Reinhold H. im Januar 1942 nach Auschwitz versetzt. Die Versetzung rettet ihm wohl das Leben, seine Einheit hatte in den zurückliegenden Wochen und Monaten schwere Verluste erlitten.

In Auschwitz gehört H. der Wachmannschaft an, dem „Totenkopf-Sturmbann“ der SS. Nachts stehen die SS-Männer auf den Wachtürmen, tagsüber bewachen sie die Gefangenen bei der Arbeit und bilden eine „große Postenkette“ rund um das Lager. Aber Reinhold H. war nach Ansicht der Ermittler nicht nur im Stammlager Auschwitz I und dem Außenbereich eingesetzt, sondern auch in Birkenau, wo die Gaskammern stehen. Die Wachkompanien haben abwechselnd jeweils eine Woche Bereitschaft. Sobald in Birkenau ein Zug ankommt, wird die gesamte Bereitschaft „zur Rampe abkommandiert“. Die Wachmänner bilden einen Ring um die Rampe, erst dann werden die Waggons geöffnet. Von dort aus werden die meisten Menschen nach der Selektion durch SS-Ärzte direkt in den Tod geschickt.

Mit dem Massenmord will Reinhold H. nichts zu tun gehabt haben

Dass er Wachmann in Auschwitz I war, hat Reinhold H. zugegeben. Mit dem Massenmord will er aber nichts zu tun gehabt haben. Die nordrhein- westfälische Zentralstelle für die Bearbeitung von NS-Verbrechen bei der Staatsanwaltschaft Dortmund wirft dem 94-Jährigen vor, mit seiner Arbeit als Wachmann die Morde gefördert oder zumindest erleichtert zu haben. Dieses System mit so vielen Toten habe nur funktionieren können, wenn die Opfer durch Gehilfen wie ihn bewacht wurden. Das sei Reinhold H. bewusst gewesen. Zweimal wird er befördert, am Ende ist er Unterscharführer. In Auschwitz bleibt er insgesamt zwei Jahre und vier Monate.

Hat er in dieser Zeit den jungen Sanitäter Hubert Z. kennengelernt? Möglich wäre es, einige Monate sind sie gleichzeitig im Lager. Auch Hubert Z. muss sich nun vor Gericht der Frage stellen, was er in Auschwitz getan hat. Ende Februar beginnt vor dem Landgericht Neubrandenburg der Prozess gegen den 95-Jährigen.

Hubert Z. wächst in einem Dorf in Pommern auf. Nach der Volksschule arbeitet er auf dem Bauernhof seiner Eltern mit. Als 13-Jähriger geht er in die Hitlerjugend, mit 19 Jahren meldet auch er sich freiwillig zur Waffen-SS. Kurze Zeit später wird der junge Mann der SS-Panzerdivision „Wiking“ zugeteilt. Im Jahr 1941 zieht seine Einheit in den Krieg, sie ist am Angriff auf die Sowjetunion beteiligt. Angehörige der Division sollen im Sommer 1941 in der Ukraine mehrere hundert Juden ermordet haben.

Weil er in seiner Familie der letzte noch lebende Sohn ist, wird Hubert Z. im Mai 1942 von der Front abkommandiert. Er macht eine kurze Ausbildung zum SS-Sanitäter und wird im Oktober 1943 nach Auschwitz geschickt. Die SS-Sanitätsdienststaffel war nicht nur für die Pflege von kranken Wachleuten zuständig, sondern wurde ebenso in den Häftlingskrankenbauten eingesetzt, wo die Sanitäter die Lagerärzte begleiteten – wohl auch bei den Selektionen. Und schließlich bildeten zumindest einige von ihnen das „SS-Desinfektionskommando“. Zu dessen Aufgaben gehörte es, das tödliche Schädlingsbekämpfungsmittel Zyklon B in die Gaskammern zu schütten. Einige SS-Sanitätsdienstgrade sollen zudem kranke Häftlinge durch eine Spritze ins Herz getötet haben. Was Z. selbst getan hat und was nicht, ist unklar. Nach dem Krieg sagt er in einer Vernehmung in Polen aus, seine Aufgabe sei es lediglich gewesen, für „Ordnung und Sauberkeit“ zu sorgen und Medikamente anzufordern. Die Häftlinge habe er stets gut behandelt. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Schwerin bezieht sich nur auf den Zeitraum von Mitte August bis Mitte September 1944, in der Z. offenbar nachweislich in Birkenau war.

Ist Hubert Z. in Auschwitz Anne Frank begegnet?

In diesem Monat kommen dort 14 Züge aus halb Europa an, mindestens 3681 Menschen werden sofort in die Gaskammern geschickt. Am 5. September 1944 hält ein Transport aus dem niederländischen Durchgangslager Westerbork an der Rampe. In diesem Zug ist auch ein jüdisches Mädchen aus Deutschland: Anne Frank. Ihre Tagebücher aus dem niederländischen Versteck sind heute weltberühmt. Gemeinsam mit ihr kommen ihre Eltern und ihre Schwester Margot in Auschwitz an. Alle vier überleben die Selektion. Anne Frank ist wenige Monate vorher 15 Jahre alt geworden. Wer jünger ist, wird von den SS-Ärzten direkt in die Gaskammer geschickt. Anne und Margot bleiben bis Ende Oktober 1944 im Frauenlager von Birkenau. Ist der SS-Sanitäter Hubert Z., der zumindest zeitweise im Frauenlager eingesetzt war, dem jüdischen Mädchen Anne Frank begegnet? Oder ihrer Mutter, die dort im Januar 1945 verhungert, nur drei Wochen vor der Befreiung des Lagers? Anne Frank und ihre Schwester sterben im März 1945 in Bergen-Belsen.

Vom Massenmord in Auschwitz will der SS-Unterscharführer Hubert Z. erst nach dem Krieg aus der Zeitung erfahren haben. Das sagt er zumindest in einer Vernehmung aus. Später gibt er doch zu, davon gewusst zu haben. Aber was hätte er schon dagegen tun können? Wenn es um die Details seiner Tätigkeit im Lager geht, wird der sonst so gesprächige Mann plötzlich wortkarg. Aber für schuldig hält er sich nicht.

Kurz vor Kriegsende muss Hubert Z. doch wieder an die Front. Er gerät in Gefangenschaft. Die Briten übergeben ihn der polnischen Justiz. In Krakau wird ihm der Prozess gemacht. Weil er als SS-Mann einer verbrecherischen Organisation angehört hat, wird er 1948 zu vier Jahren Haft verurteilt. Im Februar 1951 kehrt er nach Deutschland zurück. Er arbeitet in einer Schrotmühle und ist dort auch für die Schädlingsbekämpfung zuständig. Mehr als 60 Jahre lebt er unbehelligt von der deutschen Justiz in einem Dorf in Mecklenburg- Vorpommern.

Aber kann und soll man diesen beiden Greisen wirklich noch den Prozess machen? Die Verteidiger von Hubert Z. machten geltend, dass ihr Mandant aus gesundheitlichen Gründen verhandlungsunfähig sei. Tatsächlich erklärte das Landgericht Neubrandenburg im Juni vergangenen Jahres, der Angeklagte leide an einer „senilen Demenz“ und sei deshalb nicht verhandlungsfähig. Das sah jedoch das Oberlandesgericht Rostock anders. Wegen der kognitiven Beeinträchtigungen und der geringen körperlichen Belastbarkeit könnten in der Verhandlung Pausen eingelegt werden, Fragen könne man wiederholen. Gefahren durch die emotionale Belastung, die ein solches Verfahren mit sich bringt, sah das Gericht nicht. So findet der Prozess nun doch statt. Auch Reinhold H. wurde für verhandlungsfähig erklärt. Allerdings soll ein Prozesstag nicht länger als zwei Stunden dauern.

Auch eine ehemalige Funkerin ist angeklagt

Neben diesen beiden Verfahren könnten bald noch zwei weitere Prozesse eröffnet werden: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat den ehemaligen SS-Wachmann Ernst T. ebenfalls wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Der 93-Jährige sei verhandlungsfähig, stellte das Landgericht Hanau fest. Eine Entscheidung über die Aufnahme des Hauptverfahrens wird in den kommenden Wochen erwartet. In Kiel muss sich möglicherweise die ehemalige SS-Helferin Helma M. vor Gericht verantworten. Die 91-Jährige hatte als Funkerin in der Kommandantur von Auschwitz gearbeitet. Ein Gutachten zur Verhandlungsfähigkeit liege noch nicht vor, sagte eine Sprecherin des Landgerichts. Sollten Ernst T. und Helma M. noch vor Gericht kommen, wäre bei beiden wegen ihres Alters zum Tatzeitpunkt eine Jugendkammer zuständig.

Im vergangenen Jahr ist der frühere SS-Mann Oskar Gröning, der „Buchhalter von Auschwitz“, vom Landgericht Lüneburg zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision vor dem Bundesgerichtshof steht noch aus. Jahrzehntelang hatte die deutsche Justiz Ermittlungen gegen SS-Wachpersonal gar nicht erst aufgenommen, obwohl es durchaus Verurteilungen wegen Beihilfe zum Mord gegeben hat. Aber erst nach dem Urteil gegen John Demjanjuk, der früher Wachmann im nationalsozialistischen Vernichtungslager Sobibor war, begannen sich die Ermittler in der Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg doch noch auf die Suche nach den Wachleuten zu machen. Und so blieb das Demjanjuk-Verfahren keineswegs der „letzte große NS-Prozess“, wie viele Beobachter geglaubt hatten. Dass nun gleich mehrere Auschwitz-Verfahren folgen würden, hätte kaum jemand für möglich gehalten. Am wenigsten die Angeklagten selbst, die am Ende ihres langen Lebens doch noch von ihrer SS-Vergangenheit eingeholt werden.

Wie beim Prozess gegen Oskar Gröning wollen auch in den neuen Verfahren wieder Holocaust-Überlebende und ihre Angehörigen als Nebenkläger dabei sein – und die Erinnerung an ihre Verwandten wachhalten.

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