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Politik: NS-Zwangsarbeiter: Höchstens 15 000 Mark

Die Bundesstiftung "Erinnerung, Verantwortung, Zukunft" verfügt über 8,1 Milliarden Mark für die Entschädigung ehemaliger NS-Zwangsarbeiter. Für die so genannten Sklavenarbeiter in den Konzentrationslagern steht eine Höchstsumme pro Person von 15 000 Mark zur Verfügung.

Die Bundesstiftung "Erinnerung, Verantwortung, Zukunft" verfügt über 8,1 Milliarden Mark für die Entschädigung ehemaliger NS-Zwangsarbeiter. Für die so genannten Sklavenarbeiter in den Konzentrationslagern steht eine Höchstsumme pro Person von 15 000 Mark zur Verfügung. Alle anderen können höchstens mit 5000 Mark rechnen. Der Bund hat seinen Anteil von fünf Milliarden Mark plus 116 Millionen Mark Zinsen bereits bezahlt. Die deutsche Wirtschaft hat bisher nur 4,4 Milliarden Mark, einschließlich 100 Millionen Mark Zinsen, überwiesen.

Für die Opferanwälte wurde in den internationalen Verhandlungen eine Summe von höchstens 125 Millionen Mark Honorar ausgehandelt. Tatsächlich sollen die 51 Anwälte nun 117,4 Millionen Mark einstreichen. Der deutsche Opferanwalt Michael Witti, der mit einem amerikanischen Kollegen zusammenarbeitet, soll allein 8,3 Millionen Mark erhalten. Angesichts der Finanznöte der Stiftung fordern nun immer mehr Politiker, dass die Anwälte einen Teil ihrer Honorare für den Stiftungszweck spenden sollten. Witti hatte dies bereits abgelehnt.

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