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Politik: NS-Zwangsarbeiter: Im Herbst, vielleicht

Das Warten der Opfer geht weiter. Die mehr als eine Million ehemaligen NS-Zwangsarbeiter können möglicherweise frühestens im Herbst entschädigt werden.

Das Warten der Opfer geht weiter. Die mehr als eine Million ehemaligen NS-Zwangsarbeiter können möglicherweise frühestens im Herbst entschädigt werden. Er selber glaube nicht daran, dass der Bundestag noch vor der Sommerpause die notwendige Rechtssicherheit für die deutsche Industrie, also den Schutz vor Klagen in den USA, feststellen kann, sagte der Beauftragte des Bundeskanzlers, Otto Graf Lambsdorff, am Dienstag in Washington. "Wir sind alle frustriert, aber den Zusammenhang zwischen Rechtsfrieden und Auszahlung können und werden wir nicht auflösen." Bei seinem Besuch hatte Lambsdorff Gespräche mit amerikanischen Rechtsanwälten und Vertretern der neuen US-Regierung geführt.

Ähnlich wie Lambsdorff beurteilt auch der Sprecher der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft, Wolfgang Gibowski, die Situaton. "Das Szenario ist traurig, aber durchaus realistisch." Nur wenn alles "ganz optimal" laufe, sei es denkbar, dass im Sommer Rechtssicherheit festgestellt werde.

Nicht ganz so skeptisch ist der innenpolitische Sprecher der CDU, Wolfgang Bosbach. Er hält es nicht für ausgeschlossen, dass die Abgeordneten noch vor der im Juli beginnenden zehnwöchigen Pause über die Rechtssicherheit beraten. "Ich setze auf das Prinzip Hoffnung", sagte er dem Tagesspiegel. Voraussetzung sei aber, dass Sammelklagen, die als Präzedenzfälle gelten, in den USA bis spätestens Ende Juni abgewiesen sind. Diesen Zeitpunkt dürfe man möglichst nicht verpassen. Der CDU-Politiker schloss auch eine Sondersitzung der Abgeordneten während der Ferien nicht aus.

Inzwischen wird aber auch immer häufiger mit dem "Ernstfall" gerechnet. Sollte es im Sommer noch immer keine "ausreichende" Rechtssicherheit absehbar sein - so der Tenor einiger Abgeordneter -, müsse der Bundestag die Situation grundlegend überdenken. Auch eine Änderung des Stiftungsgesetzes wird nicht ausgeschlossen, auch wenn Bundeskanzler Schröder vor kurzem betont hat, dass dies nicht in Frage komme.

Zu der weiteren Verzögerung tragen zwei Entwicklungen bei. Zum einen die Weigerung der New Yorker Bezirksrichtern Shirley Wohl Kram, die bei ihr anhängige Sammelklage gegen deutsche Banken abzuweisen. Das galt bisher als Haupthindernis für den Beginn der Entschädigungszahlungen. Zum anderen gibt es das Problem, dass die deutsche Industrie auf einer strengen Auslegung des Begriffs der Rechtssicherheit beharrt. Selbst im Falle einer Abweisung der Klage in New York ist es keineswegs ausgemacht, dass die Industrie ihre fünf Milliarden Mark für die Entschädigung freigibt. Auch Lambsdorff sieht das so: "Die Abweisung der Klage in New York ist eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für die Feststellung der Rechtssicherheit."

Richterin Kram hat bereits zwei Mal die Abweisung der Sammelklage gegen deutsche Banken abgelehnt. Dagegen sind die Vertreter der deutschen Industrie in Berufung gegangen. "Auch die US-Regierung ist mit uns der Meinung, dass dies der beste Weg ist", sagte Lambsdorff. Kram lässt sich von US-Staranwalt David Boies unterstützen. Normalerweise werden US-Richter in solchen Konflikten vom Justizministerium vertreten. Da in diesem Fall aber Washington ebenfalls die Abweisung der Klage befürwortet, erhielt Kram die Erlaubnis, sich einen externen Rechtsbeistand zu holen.

David Boies ist einer der berühmtesten Rechtsanwälte in den USA. Sein Stundenlohn liegt bei 600 Dollar. Der 60-Jährige Kalifornier hat einige der größte Prozesse in den vergangenen Jahrzehnten geführt. Unter anderem war er der Spitzenanwalt von Ex-Vizepräsident Al Gore, als es um die Nachzählung der Stimmen in Florida ging. Außerdem vertrat er das Justizministerium in dem Verfahren gegen Microsoft. Boies gilt als exzentrisches Genie. Durch ihn könnte die Berufungsverhandlung zum Medienspektakel in Amerika werden.

Wie Lambsdorff rechnen viele mit einer Entscheidung des Berufungsgerichts frühestens in der ersten Mai-Woche. Falls Richterin Kram gewinnt, "kommt eine sehr ernste Lage auf uns zu", sagte der Berater des Kanzlers. Falls sie verliert, könnte sie sich jedoch immer noch an das Oberste Gericht wenden. "Das wiederum würde monatelang dauern." Nur für den Fall, dass Kram verliert und das Urteil akzeptiert, werde er mit der deutschen Industrie Gespräche darüber beginnen, wie es weitergehen soll. Derzeit sind in den USA noch eine Reihe weiterer Verfahren gegen deutsche Unternehmen anhängig.

Lambsdorff betonte, dass die deutsche Industrie noch nie eine Zwangsarbeiter-Klage in den USA verloren habe. Darum sei er auch in diesem Fall zuversichtlich. Solche Klagen seien nicht bedrohlich, sondern nur lästig. Trotzdem teilt er die Ansicht der deutschen Industrie, dass eine ausreichende Rechtssicherheit erst dann gegeben sei, wenn alle relevanten Klagen abgewiesen seien. Allerdings gibt es in dieser Frage einen gewissen Ermessensspielraum. "Die Feststellung der Rechtssicherheit ist nicht nur eine juristische, sondern auch eine politische Entscheidung", betont Lambsdorff. Viele Bundestagsabgeordnete sehen das auch so.

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