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Politik: NS-Zwangsarbeiter: Kanzler lehnt Änderung des Entschädigungs-Gesetzes ab

Das juristische Tauziehen um die Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern geht weiter. Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) wies am Montag Vorschläge zurück, das Stiftungsgesetz zu ändern und schneller mit den Auszahlungen zu beginnen.

Das juristische Tauziehen um die Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern geht weiter. Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) wies am Montag Vorschläge zurück, das Stiftungsgesetz zu ändern und schneller mit den Auszahlungen zu beginnen. Eine Gesetzesänderung führe zu Verzögerungen, sagte Schröder in Berlin. Auch der Beauftragte des Bundeskanzlers für NS-Entschädigung, Otto Graf Lambsdorff (FDP), beharrte auf dem ursprünglichen Verfahren. "Einen Auszahlungsbeginn ohne Rechtsfrieden darf es nicht geben", sagte er. Lambsdorff mahnte, die komplette Abweisung von in den USA anhängigen Sammelklagen von NS-Zwangsarbeitern abzuwarten.

Hoffnungen auf baldige Auszahlungen hatten durch das jüngste Urteil der New Yorker Richterin Shirley Kram einen Dämpfer erhalten. Die Richterin hatte in der vergangenen Woche zwar eine Sammelklage von NS-Opfern abgewiesen, zugleich jedoch Auflagen formuliert. Unter anderem forderte die Richterin, dass der Stiftungsfonds auch Entschädigungsansprüche von NS-Opfern für verlorenes Vermögen bei österreichischen Banken übernimmt. Der Sprecher der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft, Wolfgang Gibowski, beharrte darauf, unter diesen Bedingungen nicht auszuzahlen. "Eine schnelle Auszahlung erreichen wir nur, wenn wir hart bleiben", sagte Gibowski dem Tagesspiegel. Auch Lambsdorff bekräftigte, dass die Klagen ohne Bedingungen abgewiesen werden müssten. Andernfalls könne der Bundestag nicht die "ausreichende Rechtssicherheit" feststellen. Dies ist nach dem Stiftungsgesetz jedoch Voraussetzung für den Beginn der Auszahlungen.

Bundestagspräsident Wolfgang Thierse machte sich dagegen wieder für ein zügigeres Verfahren stark. "Es muss das Ziel bleiben, im Sommer mit den Auszahlungen zu beginnen", sagte er vor der SPD-Präsidiumssitzung in Berlin. Der Bundestag solle sich nicht völlig von Entscheidungen amerikanischer Richter abhängig machen. Thierse und andere Parlamentarier hatten nach Krams Richterspruch gefordert, mit Auszahlungen aus den Mitteln des Bundes zu beginnen. Bundesregierung und Wirtschaft haben für die Entschädigung jeweils fünf Milliarden Mark bereit gestellt.

Lambsdorff beharrte darauf, erst Geld auszuzahlen, wenn "relevante Sammelklagen" vollständig abgewiesen seien. Am heutigen Dienstag beginnt in New York die Berufungsverhandlung gegen Krams Entscheidung. Bei einer schnellen Entscheidung könne die Auszahlung noch im Sommer beginnen. "Ich habe Hoffnung", sagte Lambsdorff dazu. "Mehr nicht".

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