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Politik: NS-Zwangsarbeiter: Vorerst nur drei Milliarden für die Betroffenen

Der Bundestag will am heutigen Mittwoch den Weg für die Entschädigung der NS-Zwangsarbeiter freimachen. Unmittelbar vor dem entscheidenden Beschluss zur Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen gibt es jedoch Streit über die Fälligkeit des von der Wirtschaft zugesagten Anteils von fünf Milliarden Mark.

Der Bundestag will am heutigen Mittwoch den Weg für die Entschädigung der NS-Zwangsarbeiter freimachen. Unmittelbar vor dem entscheidenden Beschluss zur Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen gibt es jedoch Streit über die Fälligkeit des von der Wirtschaft zugesagten Anteils von fünf Milliarden Mark. Die Stiftungsinitiative der Wirtschaft wird eigenen Angaben zufolge nach der Abstimmung und dem damit verbundenen Beginn der Entschädigung der NS-Zwangsarbeiter nicht gleich die volle Summe bereitstellen. "Wir werden zunächst die schon bei uns eingegangenen Gelder in Höhe von drei Milliarden Mark überweisen", kündigte deren Sprecher Wolfgang Gibowski an. Der Rest folge "in den nächsten Tagen". Die Grünen und Opfer-Anwälte kritisierten das scharf.

Von einer Fälligkeit der Gesamtsumme "in der Sekunde", wenn der Schutz vor Klagen festgestellt werde, sei in der Abschlusserklärung zu den Entschädigungs-Verhandlungen keine Rede, betonte Gibowski. Vielmehr müssten erst alle Klagen in den USA abgewiesen sein, bevor das Geld an die Stiftung überwiesen werden braucht. "Wir gehen also in Vorleistung."

Ein Gutachten der "Wissenschaftlichen Dienste" des Bundestages, das dem Tagesspiegel vorliegt, kommt allerdings nach Auffassung der Grünen zu einer anderen Einschätzung. In der fünfseitigen Antwort auf eine entsprechende Anfrage heißt es: "Die Vertreter der Prozessparteien haben (...) ein Ersuchen eingereicht, um die Verweisung der Verfahren an einen für beide Seiten akzeptablen Bundesrichter zu erwirken. Wird diesem Ersuchen stattgegeben, so sind nach dem Wortlaut der Gemeinsamen Erklärung die von der Stiftungsinitiative an die Bundesstiftung bereitzustellenden Mittel fällig."

Für den rechtspolitischen Sprecher der Grünen, Volker Beck, geht daraus klar hervor, dass die Wirtschaft sofort ihren gesamten Anteil zahlen muss: "Spätestens seit der von einem New Yorker Berufungsgericht verfügten Abweisung von Klagen gegen deutsche Banken vor ein paar Wochen wäre das Geld der Wirtschaft fällig gewesen", sagte er dem Tagesspiegel. Komme es nun zu weiteren Verzögerungen, müsse die Wirtschaft Verzugszinsen zusätzlich an die Bundesstiftung überweisen, forderten Beck und der Münchener Anwalt Michael Witti. Becks Ansicht nach sollten die Unterzeichner der Abschlusserklärung in diesem Sinne auf die Wirtschaft einwirken.

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