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Der NSA-Skandal verunsichert Kunden großer US-Technologieunternehmen.

© dpa

NSA-Affäre: US-Internetfirmen dürfen Geheimdienstanfragen teilweise offenlegen

Amerikas Internetgiganten dürfen ab jetzt ungefähr angeben, wie oft die NSA Kundendaten bei ihnen abfragt oder worauf die Anträge beruhen. Weitere Details bleiben geheim. Prompt nannte Apple erste Zahlen.

Die US-Regierung hat großen amerikanischen Internetfirmen in der Geheimdienstaffäre leichte Zugeständnisse gemacht. Sie dürfen künftig etwas genauere Angaben veröffentlichen, wie oft Behörden die geheime Herausgabe von Nutzerdaten unter Hinweis auf die Nationale Sicherheit verlangen oder auf welche rechtliche Grundlage das geschieht, wie das Justizministerium in Washington am Montag mitteilte.

Unternehmen wie Google und Microsoft hatten sich mit Rechtsklagen gegen die Regierung für mehr Transparenz starkgemacht. Die Einigung bewerteten sie als einen ersten Erfolg. „Dies ist ein sehr positiver Schritt“, teilten sie mit. Es müssten aber weitere Reformen folgen. Auch Bürgerrechtsgruppen begrüßten die Entscheidung. „Das ist ein Sieg für die Transparenz und ein wichtiger Schritt, um die exzessive Überwachung durch die Regierung einzuschränken“, sagte Alex Abdo, Anwalt der Organisation ACLU. Zugleich forderte auch er weitergehende Anstrengungen des Kongresses. Dieser müsse die Regierung drängen, auch über das Ausmaß der Spionage zu informieren, von dem die Internetfirmen überhaupt nichts mitbekämen.

Details über die Anträge bleiben geheim

Die Einigung verbietet den amerikanischen Technologiegrößen aber immer noch weitgehend, Details über die geheimen Anträge auf Herausgabe von Nutzerdaten zu veröffentlichen. Allerdings können sie nun die Größenordnung, in der das geschieht, ein wenig besser verdeutlichen. Dabei müssen sie sich aber für eine von zwei Varianten entscheiden.

Entweder dürfen sie nun die Gesamtzahl aller Behörden-Nachfragen mit Bezug zur nationalen Sicherheit in Schritten von jeweils 250 Anträgen nennen. Bisher mussten sie mit allen anderen Behörden-Anfragen in 1000er-Spannen zusammengerührt werden. Damit könnte klarer werden, wie oft tatsächlich Nutzerdaten an Geheimdienste übergeben werden.

Alternativ können Gründe für Anfragen genannt werden

Alternativ dürfen die Internetfirmen nun aufschlüsseln, worauf die Anträge rechtlich beruhen. Das kann ein sogenannter geheimer Nationaler Sicherheitsbrief der Bundespolizei FBI sein, ein Beschluss eines Geheimgerichts oder ein Erlass einer anderen Behörde. Bei dieser Variante dürfen die Unternehmen jedoch weiter nur mit der 1000er-Spanne arbeiten. Die Zahlen bleiben dadurch verschwommener.

Die Firmen dürfen nun auch die Anzahl der sogenannten „Selektoren“ veröffentlichen, die von der Regierung genannt worden. Dabei handelt es sich etwa um E-Mail-Adressen, Nutzernamen oder Internet-Adressen, nach denen die Datenbestände durchforstet werden. Generell dürfen sie Daten aber nur mit mindestens sechsmonatiger Verzögerung jedes halbe Jahr publizieren. Über erste Anträge für ein Unternehmen darf erst nach einer Frist von zwei Jahren berichtet werden.

Unternehmen sehen Vertrauen ihrer Kunden gefährdet

US-Präsident Barack Obama hatte eine solche Änderung in seiner Rede zum NSA-Skandal am 17. Januar angekündigt. Vorausgegangen waren laute Beschwerden der Technologiefirmen, dass sie gesetzlich gezwungen seien, über die Anfragen zu schweigen. Sie argumentierten, die Informationspolitik der Regierung setze das Vertrauen der Kunden in ihre Dienste aufs Spiel.

Apple teilte am Montag unmittelbar nach der Regeländerung mit, vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2013 weniger als 249 Anfragen mit Bezug zur die Nationale Sicherheit erhalten zu haben. Wenn ein solche Aufforderung als Nationaler Sicherheitsbrief komme, müssten der Regierung sogenannte Transaktionsdaten übergeben werden, erläuterte Apple. Dazu gehörten die Kontaktinformationen des Kunden. Inhalte hingegen würden dagegen nicht übermittelt. (AFP/dpa)

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