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Warten vergeblich auf die NSA-Spähliste: Konstantin von Notz, Obmann der Grünen im NSA-Untersuchungsausschuss (links) und André Hahn, Obmann der Linken, vor dem Beginn der Ausschuss Sitzung am Donnerstag, 11. Mai, im Bundestag.

© imago/Christian Ditsch

Update

NSA-Spionageaffäre: Die List mit der Spähliste

Die Bundesregierung schlägt dem NSA-Ausschuss vor, ein Ermittlungsbeauftragter solle Einsicht in das Verzeichnis der Geheimdienst-Suchbegriffe nehmen. Für die Opposition ist das inakzeptabel.

Von Anna Sauerbrey

Ob er schon etwas zum Ermittlungsbeauftragten sagen könnte, fragten Journalisten den Vorsitzenden des NSA-Untersuchungsausschusses, Patrick Sensburg, kaum dass er am Mittwochnachmittag vor dem Raum 2800 im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages eingetroffen war. Nun, sagte der CDU-Politiker gewohnt gut gelaunt, dafür müsse er das Schreiben der Bundesregierung erst einmal selbst lesen.

Schon am Mittwochmittag hatte die Deutschen Presseagentur (dpa) berichtet: Die Bundesregierung will den Abgeordneten die NSA-Spähliste nicht direkt übergeben, sondern eine „sachverständige Vertrauensperson“ einsetzen. Die Liste soll tausende Suchbegriffe enthalten, mit denen die NSA hinter dem Rücken des BND europäische Ziele ausspionierte. Offiziell zugestellt wurde der Vorschlag aus dem Kanzleramt dem Ausschussvorsitzenden Sensburg aber erst am frühen Nachmittag. Der Ausschuss zog sich daraufhin zu einer Beratungssitzung zurück und verschob die eigentlich geplante Anhörung von BND-Präsident Gerhard Schindler auf den späten Nachmittag. Doch auch nach der Sitzung konnten die Abgeordneten keine Details aus dem Vorschlag der Bundesregierung nennen: Das Schreiben, das den Vorschlag enthält, ist als „vertraulich“ eingestuft.

Es ist die jüngste absurde Wende in dem Ringen zwischen Bundestag und Bundesregierung um die Spähliste. Das zieht sich nun seit Wochen hin. Der NSA-Untersuchungsausschuss hatte einen Beweisantrag gestellt, um die Liste zu erhalten. Dass sie diesem Antrag bisher nicht nachgekommen ist, hatte die Bundesregierung stets mit Verweis auf Konsultationen mit den USA zurückgewiesen. Ein Geheimschutzabkommen stehe der Herausgabe der Liste entgegen. Die „Bild“-Zeitung hatte eine vertrauliche Bemerkung des US-Geheimdienstbeauftragten James Clapper zitiert, wonach das, „was die Deutschen da machen“, gefährlicher sei als die Snowden-Enthüllungen. Nun teilte die Bundesregierung laut Sensburg dem Ausschuss mit: In absehbarer Zeit wird es keine Zustimmung der Amerikaner zur Herausgabe der Liste geben.

Da das Schreiben „vertraulich“ ist, ist auch unklar, wie weit die Rechte des Bundestages bei der Bestimmung der „Vertrauensperson“ gehen sollen. Offiziell eingesetzt wird sie wohl von der Bundesregierung. Der SPD-Obmann im NSA-Untersuchungsausschuss, Christian Flisek, sagte allerdings, der Vertreter des Kanzleramts habe zugesichert, das Parlament könne die Person bestimmen. Allerdings seien die entsprechenden Formulierungen „missverständlich“.

Grüne halten Vorschlag für "inakzeptabel"

Die Opposition lehnt die Einsetzung eines Ermittlungsbeauftragten weiterhin ab. Konstantin von Notz, grüner Obmann im NSA-Untersuchungsausschuss, sagte, der Vorschlag sei „inakzeptabel“. „Abgeordnete müssen unmittelbaren Zugang zu den Beweismitteln, in diesem Fall den Selektorenlisten, bekommen. Das ist der Kern parlamentarischer Kontrolle“, sagte er. Das Parlament dürfe sich an dieser „Selbstverzwergung“ nicht beteiligen. Martina Renner, Obfrau der Linken, sagte, die Opposition werde an ihrem Plan, auf die direkte Herausgabe der Liste vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen, festhalten. Die Vorbereitung der Klage sei schon „weit gediehen“. Dennoch kann die Opposition die Einsetzung zunächst nicht aufhalten. Es wird wohl bereits in den kommenden Tagen über eine Person entschieden, die noch in der Sommerpause mit der Untersuchung der Liste beginnen soll.

Dem BND war nach bisherigen Erkenntnissen zum ersten Mal im Jahr 2005 aufgefallen, dass die NSA in ihrer Zusammenarbeit mit dem BND Suchbegriffe verwendete, die mit deutschen Interessen nicht vereinbar sind. Im Jahr 2005 fielen die Begriffe „EADS“ und „Eurocopter“ auf. Im Jahr 2008 informierte der BND nachweislich erstmals hochrangige Beamte im Bundeskanzleramt darüber, dass die NSA die Zusammenarbeit in Bad Aibling für Spionageaktivitäten nutzte, die nicht zu den Zielen des BND passten. 2013 ließ ein Unterabteilungsleiter erstmals eine umfangreiche Liste mit kritischen Suchbegriffen des amerikanischen Partners erstellen. Mittlerweile steht auch der Vorwurf der Wirtschaftsspionage im Raum. Am Donnerstag will der Ausschuss Bundesinnenminister Thomas de Maizière vernehmen.

Schindler und das No-Spy-Abkommen

Am frühen Abend begann trotz der neuen Verwerfungen um das Prozedere die Vernehmung von BND-Präsident Gerhard Schindler. Schindler äußerte sich unter anderem zu der Frage, ob es jemals Aussicht auf den Abschluss eines No-Spy-Abkommens zwischen den USA und Deutschland gegeben hatte. Nach den ersten Snowden-Enthüllungen im Sommer 2013 hatten im August, mitten im Bundestagswahlkampf, führende Mitglieder der Bundesregierung erklärt, man werde sich mit den USA auf ein solches Abkommen einigen. Der damalige Kanzleramtsminister Ronald Pofalla hatte am 12.8.2013 gesagt, die US-Seite habe Deutschland den Abschluss eines "No-Spy-Abkommens" angeboten und damit die Debatte für beendet erklärt.

Regierungssprecher Steffen Seibert hatte am 14.8.2013 sogar gesagt: "Es wird ein No-Spy-Abkommen geben." Anfang Mai hatte die Süddeutsche Zeitung allerdings Auszüge aus einem Email-Verkehr zwischen Angela Merkels Sicherheitsberater Christoph Heusgen und Barack Obamas Sicherheitsberaterin Karen Donfried veröffentlicht, aus dem hervorgeht, dass die amerikanische Seite ein solches Abkommen nie ernsthaft in Erwägung zog. Donfried schrieb demnach nach einem monatelangen Email-Wechsel im Januar 2014, es werde kein derartiges Abkommen geben und das habe "hier auf unserer Seite" jeder "auch fortwährend die ganze Zeit über klar zum Ausdruck gebracht".

Gerhard Schindler erklärte nun, auf der Ebene der Geheimdienste sei dem BND am 5. August 2013 zum ersten Mal ein solches Abkommen angeboten worden, im August habe er auch vom Bundeskanzleramt den Auftrag bekommen, ein solches Abkommen zu verhandeln. Zwar seien die Verhandlungen BND-intern nicht unter dem Begriff "No-Spy-Abkommen" gelaufen, "wir haben es Kooperationsabkommen" genannt. Er selbst habe aber durchaus einige Monate lang den Eindruck gehabt, dass das Angebot Ernst gemeint gewesen sei, auch der Begriff "No-Spy-Abkommen" sei von den US-Diensten verwendet worden. "Ich persönlich habe das sehr enthusiastisch gemacht, und hatte den Eindruck, das mein Gegenüber das auch macht", sagte Schindler. Mitte November 2013 aber, so sagte Schindler, seien die Verhandlungen "schwierig" geworden, weil sich die politischen Vorgaben geändert hätten. Nun hätte man nicht mehr über ein Absprache zwischen zwei Nachrichtendiensten verhandeln sollen, sondern über nun ein völkerrechtliches Abkommen. Wer diese Vorgabe gemacht habe, ob sie aus dem Bundeskanzleramt bekommen seien, daran konnte sich Schindler eigenen Angaben zufolge nicht erinnern.

Offenbar gab es aber ohnehin parallel zu den Verhandlungen von Gerhard Schindler von Juli 2013 bis Juli 2014 "intensivste Gespräche" auf Staatssekretärsebene. Patrick Sensburg (CDU) hielt Schindler im Ausschuss am Donnerstag ein entsprechendes Dokument vor. Von deutscher Seite sei Staatssekretärin Emily Haber beteiligt gewesen, die heute im Innenministerium tätig ist. Schindler antwortete, diese Gespräche seien ihm nicht in Erinnerung. "Wir hatten auch keinen Kontakt mit dem Auswärtigen Amt in dieser Sache."

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