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Die Angeklagte Beate Zschäpe im NSU-Prozess zwischen ihren Verteidigern

© dpa/Andreas Gebert

NSU-Prozess/187. Tag: Sprengstoff für Mundlos, Reisepass für Böhnhardt

Zwei Zeugen aus der Chemnitzer Neonaziszene berichten vor Gericht von ihren Hilfeleistungen für die mutmaßlichen NSU-Terroristen. Es ging um Ausweise, Identitäten und TNT - und Erinnerungslücken bei den Zeugen.

„Frau Zschäpe, geht es Ihnen heute wieder besser?“ Richter Manfred Götzl blickt zur Anklagebank. Beate Zschäpe nickt. Sie schweigt weiter eisern. Selbst Fragen, die nichts damit zu tun haben, dass die Bundesanwaltschaft ihr die Gründung der rechtsterroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU), die Beteiligung an zehn Morden, 15 Banküberfällen und zwei Sprengstoffanschlägen vorwirft, beantwortet sie nicht. Zschäpe bleibt auch an diesem 187. Verhandlungstag vor dem Oberlandesgericht München stumm.

Zwei Zeugen aus der Chemnitzer Neonaziszene sagen an diesem Mittwoch im NSU-Prozess aus. Gunther F., 37 Jahre alt, gehörte 1998 zur Skinheadtruppe „88er“. 88 steht in der Szene für „Heil Hitler“. Gunther F. nennt die „88er“-Gruppierung „ein paar Freunde, die zusammen Bier getrunken haben“. Unter dem Kragen der Jacke des Zeugen guckt ein Totenkopf-Tattoo hervor.

Eine Bleibe für die NSU-Terroristen

Gunther F. berichtet, dass er 1998 einen Anruf von Thomas St. bekommen hat. St. war damals führender Kopf der Neonazigruppe Blood & Honour Sachsen und kurzzeitig liiert mit Zschäpe. St. habe F. gefragt, ob er drei Kameraden eine Bleibe besorgen könne, die von der Polizei gesucht werden. F. tat es. Zusammen mit seinem Bruder habe er Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt abgeholt und sie erst zu der Wohnung einer Freundin, dann zu deren Lebensgefährten gebracht. Dort kamen die drei aus Jena laut F. „für ein paar Monate“ unter. Er habe Zschäpe und die beiden Männer zuvor noch nie gesehen, sagt er.

Gunther F. und sein Bruder haben die Untergetauchten noch „zwei- oder drei Mal“ in der Wohnung besucht. „Ich dachte, die langweilen sich vielleicht“, sagt F. An die Gesprächsinhalte erinnere er sich leider nicht mehr. Warum die Polizei sie suchte, habe er nicht gefragt. „Ich wollte nicht indiskret wirken“, sagt F. Er habe auch in der Chemnitzer Szene mit niemanden über die drei gesprochen.

Ausweise und geliehene Identitäten

Gunther F. tat noch mehr für die mutmaßlichen NSU-Terroristen. Er gab Böhnhardt seinen Personalausweis, damit er auf seinen Namen einen Reisepass beantragen konnte. Sie hätten gesagt, ins Ausland fliehen zu wollen, sagt F. Als sie Monate später immer noch in Chemnitz waren, habe er den Reisepass verlangt und ihn vernichtet.

In den Trümmern des letzten NSU-Verstecks in der Zwickauer Frühlingsstraße fand sich auch eine Bahncard, ausgestellt auf Gunther F. mit einem Foto von Böhnhardt. Der Richter lässt eine Kopie an die Wand des Saals projizieren. „Das sehe ich zum ersten Mal“, sagt der Zeuge. In dem Brandschutt der Zwickauer NSU-Wohnung fand sich noch mehr: Ein Mietvertrag mit der Unterschrift von F. als Bürge. Auch davon habe er nichts gewusst, sagt der Zeuge. Dann gibt es noch eine DINA4-Seite, handschriftlich beschrieben mit Daten aus dem Leben von Gunther F. Seine Eltern, seine Geschwister sind dort notiert, inklusive Beruf, Geburtstag.

Nach Angaben eines Nebenklagevertreters befindet sich Zschäpes DNA auf diesem Blatt Papier. Böhnhardt nutzte die Daten offenbar als Aliasidentität. Gunther F. zuckt mit den Schultern. Davon habe er nichts gewusst. Richter Götzl fragt ihn, ob Waffen oder Sprengstoff in der Szene Thema gewesen seien. „Nein, nie“, behauptet Zeuge F.

Zeuge blieb erst auf TNT sitzen

Jörg W., der zweite Zeuge an diesem Tag, weiß es besser. 1996 habe Thomas St. von Blood & Honour Sachsen den heute 40 Jahre alten Jörg W. gefragt, ob er Sprengstoff besorgen könne. Mundlos war auf der Suche nach TNT. Jörg W. konnte helfen. Er hatte etwa zwei Kilogramm zu Hause. Warum, das begründet er mit einer bemerkenswerten Geschichte. Ein Freund von ihm habe wegen Schwarzfahrens Ärger mit der Polizei gehabt und eine Durchsuchung gefürchtet. Dieser Freund habe Sprengstoff besessen, den er bei Jörg W. aufbewahren wollte. W. war einverstanden. Der Freund sei ins Gefängnis gekommen und 1993 bei einem Autounfall ums Leben gekommen. Nun habe Jörg W. das TNT gehabt.

Thomas St. habe ihm gesagt, dass er „ein bisschen herumexperimentieren“ wolle. „Er hat mich halt einfach gefragt, ob ich was besorgen könnte, nehme ich an. Und wie es der Zufall so will, hatte ich gerade so etwas da“, sagt Jörg W. Er habe ihm den Sprengstoff in Chemnitz übergegeben. Dass St. ihn an Mundlos weitergeben wollte, habe er nicht gewusst.

Dass sich Mundlos wenig später bei Jörg W. beschwert habe, dass man zum Zünden von Sprengstoff einen Zünder brauche, daran könne W. sich nicht mehr erinnern. Dass er sich deswegen im Januar 1997 mit Mundlos getroffen hat, auch daran erinnere er sich nicht mehr. Richter Götzl fragt, ob Jörg W. etwas für den Sprengstoff bekommen habe. W. sagt: „Nein, nicht das ich wüsste. Eigentlich war ich ja froh, dass ich das Zeug los war.“ Nun war „das Zeug“ in den Händen der späteren NSU-Terroristen.

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