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Im Falle einer vermeintlichen Nebenklägerin im NSU-Prozess, die es aber gar nicht gab, ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Aachen und die Generalstaatsanwaltschaft Köln.

© Peter Kneffel/dpa

NSU-Prozess: Ermittlungen gegen Anwalt des Phantom-Opfers

Er vertrat eine Nebenklägerin im NSU-Prozess. Nun wird gegen Anwalt Ralph Willms ermittelt - denn die Nebenklägerin gab es gar nicht. Willms selbst sieht sich getäuscht.

Von Frank Jansen

Im Fall des Phantom-Opfers im NSU-Prozess am Oberlandesgericht München ermitteln jetzt die Staatsanwaltschaft Aachen und die Generalstaatsanwaltschaft Köln gegen den Anwalt der vermeintlichen Nebenklägerin. Die Aachener Staatsanwaltschaft habe ein Verfahren wegen des Anfangsverdachts auf Betrug gegen Anwalt Ralph Willms eingeleitet, sagte am Montag ein Sprecher der Behörde. Der in Eschweiler ansässige Willms hatte das erfundene Opfer „Meral Keskin“ in dem seit Mai 2013 laufenden Prozess vertreten und dafür Sitzungsgelder kassiert. Offen ist zudem, wo die 5000 Euro geblieben sind, die das Bundesamt für Justiz als Entschädigung für „Meral Keskin“ gezahlt hat. Willms hatte die nicht existente Frau als Opfer des Bombenanschlags präsentiert, den die Terrorzelle NSU im Juni 2004 in der Kölner Keupstraße verübt hatte.

Die Generalstaatsanwaltschaft Köln hat zudem ein anwaltsgerichtliches Verfahren gegen Willms eingeleitet. Der Anwalt hatte in einer Presseerklärung zugegeben hat, für die Vermittlung des Mandats eine Provision an ein reales Opfer des Anschlags gezahlt zu haben. Das ist laut Bundesrechtsanwaltsordnung unzulässig. Die Kölner Anwaltskammer hatte deshalb Anfang Oktober rechtliche Schritte gegen Willms eingeleitet, das Verfahren dann aber wegen der Schwere des Vorwurfs an die Generalstaatsanwaltschaft weitergeleitet. Dort wird nun geprüft, ob das Verfahren ausgesetzt wird, solange die Staatsanwaltschaft Aachen gegen Willms ermittelt. „Das strafrechtliche Verfahren geht vor“, sagte eine Sprecherin der Kölner Behörde. Im Verfahren der Generalstaatsanwaltschaft droht Willms im schlimmsten Fall der Entzug der Zulassung als Anwalt.

Willms selbst sieht sich von dem Anschlagsopfer Atilla Ö. getäuscht und hat ihn angezeigt. Atilla Ö. soll dem Anwalt die Existenz von „Meral Keskin“ vorgetäuscht haben.

Der Vorsitzende Richter im NSU-Prozess, Manfred Götzl, und zwei beisitzende Richter des 6. Strafsenats hatte 2013 die Nebenklage von „Meral Keskin“ auf Antrag von Willms zugelassen. Das vermeintliche Opfer taucht allerdings in den Ermittlungsakten nicht auf. Die Bundesanwaltschaft wurde misstrauisch und schlug Nachermittlungen vor. Darauf ging der Strafsenat jedoch nicht ein, auch  Widersprüche in Willms’ Antrag auf Zulassung zur Nebenklage blieben unbeachtet. „Meral Keskin“ wurde als Nebenklägerin zugelassen. Der Fall flog erst Ende September auf, als „Meral Keskin“ trotz mehrmaliger Ladung nicht als Zeugin im NSU-Prozess erschien. Angeblich forschte Willms dann nach seiner Mandantin und stellte nun fest, dass sie nicht existiert.

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