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Der Zeuge André K., hier in der Mitte, ist eine Veteranenfigur der rechten Szene in Thüringen.

© dpa

Update

NSU-Prozess - Tag 96: Harte Parolen, aber keine Kritik

Am 96. Verhandlungstag des NSU-Prozesses hat der rechtsextreme Zeuge André K. makabere Ansichten verbreitet. Richter und Anwesende nahmen dies kommentarlos hin. Liegt das an Manfred Götzl's rigoroser Sitzungsgewalt oder kommt im Oberlandesgericht München langsam Lethargie auf?

Von Frank Jansen

Es ist ein Tabubruch, der erstaunlicherweise hingenommen wird. Im NSU-Prozess am Oberlandesgericht München hat am Donnerstag der Zeuge André K. einen makaberen Kommentar zu einer der härtesten Parolen der rechtsextremen Szene abgegeben. Ohne Empörung zu ernten. Als eine Nebenklage-Anwältin dem Mann die Parole vorhielt,  „die Errichtung einer multikulturellen Gesellschaft ist eines der größten Verbrechen, was  an der Menschheit verübt wurde und wird“, sagte André K. lakonisch, „die Frage ist, was daran falsch ist“.

Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl, bekannt für seine rigoros ausgeübte „Sitzungsgewalt“, ließ es geschehen. Die Parole und die Antwort von André K. blieben kritiklos im Gerichtssaal hängen. Die Hetze gegen die multikulturelle Gesellschaft stand vor etwa 15 Jahren auf der Website der Neonazi-Kameradschaft „Thüringer Heimatschutz (THS)“, André K. war hier einer der Wortführer.

André K. meint es sei völliger Unsinn rechtschaffene Leute umzubringen

Und am Nachmittag folgte eine zynisch klingende Äußerung zum  bewaffneten Kampf. André K. bekräftigte, was er bereits in einem Interview der rechtslastigen Wochenzeitung „Junge Freiheit“ gesagt hatte. Das Gespräch hatte ihm eine Nebenklage-Anwältin vorgehalten. In dem Blatt hatte K. im Dezember 2011, einen Monat nach dem Ende des NSU, zu den Taten von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gesagt: „Wenn die etwas verändern wollten, was ja laut dem angeblichen Bekennervideo der Fall war, dann erschieße ich doch keine unschuldigen Gemüsehändler. Dann hätten sie sich eher Presseleute, Staatsanwälte, Richter und Politiker vornehmen müssen.“

Mundlos und Böhnhardt hatten neun Migranten türkischer und griechischer Herkunft, meist Kleinunternehmer, ermordet. Im Prozess sagte André K. nun, es sei völliger Unsinn, rechtschaffene Leute umzubringen. Anstatt „an die Wurzel zu gehen“. Zuvor hatte er Politiker erwähnt. Eine Reaktion im Gerichtssaal blieb aus.

Der Zeuge zeigt sich wortkarg und hasserfüllt

André K., ein wuchtiger Typ mit Vollbart und kurzen Haaren, entstammt der rechten Szene in Thüringen und ist einer der Beschuldigten im NSU-Komplex. Der Mann steht in Verdacht, er könnte die Terrorzelle unterstützt haben. Im NSU-Prozess trat er am Donnerstag bereits das dritte Mal auf. Der Fragebedarf der Richter und der Prozessparteien, vor allem der Nebenklage-Anwälte, ist bei diesem Zeugen enorm. André K. ist eine Art Veteranenfigur der rechten Szene in Thüringen und langjähriger Gefährte des Angeklagten Ralf Wohlleben.

"An die Wurzel": André K. vergleicht Migrationspolitik mit Gartenarbeit

Im Prozess hatte André K. bereits im November 2013 einen zynischen Spruch von sich gegeben: „Nicht der Ausländer „als solches ist das Feindbild – das ist wie Unkraut, da fängt man nicht oben an und zupft ein, zwei Blätter, man geht an die Wurzel“. Auch da ließ Richter Götzl ihn gewähren. Nebenklage-Anwälte äußerten damals jedoch deutlich ihren Unmut.

Ist Richter Manfred Götzl erschöpft?

Konsequenzen haben die Auftritte  von André K. bislang keine. Möglicherweise waren Richter Götzl und die Prozessparteien zumindest am Donnerstag, dem dritten Verhandlungstag in der Woche, zu erschöpft, um den Mann in die Schranken zu weisen. Vor allem die Verhandlung am Mittwoch hatte die Prozessteilnehmer angestrengt. Bis es krachte. Am Abend, nach mehrstündigem Verhandlungsmarathon, waren  Nebenklage-Anwälte mit Götzl und der Bundesanwaltschaft heftig aneinander geraten.

Anlass war die Intervention der Bundesanwaltschaft bei Fragen einer Nebenklage-Anwältin an einen Zeugen, der 1998 für Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe in Chemnitz eine konspirative Wohnung gemietet hatte. Den Anklägern gingen die Fragen zu weit. Die Nebenklage-Anwälte warfen der Bundesanwaltschaft vor, sie habe kein Interesse an der Wahrheitsfindung, Götzl mahnte lautstark zur Sachlichkeit. Nach einer Pause, die der Richter „zur Beruhigung der Gemüter“ angeordnet hatte, verzichteten die Nebenklage-Anwälte auf weitere Fragen an den Zeugen, der stundenlang nur zäh geantwortet hatte.    

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