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Hat er die Mordwaffe besorgt? Der Angeklagte Ralf Wohlleben vor Gericht in München.

© AFP

NSU-Prozess: Verteidiger: Thüringer Skinheads sollen Mordwaffe besorgt haben

Eigentlich ist die Beweisaufnahme längst abgeschlossen. Doch die Verteidiger von Ralf Wohlleben wollen nun neue Beweise heranziehen. Die Beschaffung der Mordwaffe sei ganz anders gelaufen.

Von Frank Jansen

Die Plädoyers im NSU-Prozess sind erneut unterbrochen, womöglich sogar für längere Zeit. Die Verteidiger des Angeklagten Ex-NPD-Funktionärs Ralf Wohlleben haben am Dienstag im Oberlandesgericht München einen Beweisantrag gestellt, der einen zentralen Punkt der Anklage widerlegen soll. Die Beweisaufnahme ist allerdings längst abgeschlossen, seit August 2017 wird plädiert.

Wohllebens Anwälte präsentierten jetzt dennoch den Antrag. Darin behaupten sie, die Beschaffung der Mordwaffe Ceska 83 für die NSU-Mörder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sei vollkommen anders verlaufen als von der Bundesanwaltschaft beschrieben. Haftbefehl und Anklagevorwurf gegen Wohlleben würden „nach der beantragten Beweiserhebung keinen Bestand mehr haben“, heißt es in dem Papier.

Im Antrag werden zwei Thüringer Skinheads genannt, über die von der Schweiz aus die Pistole an die beiden Terroristen gelangt sein soll. Die Bundesanwaltschaft hält hingegen Wohlleben und den Mitangeklagten Carsten S. für die maßgeblichen Beschaffer. Carsten S. hat auch schon zu Beginn des Prozesses gestanden, die Waffe zu Mundlos und Böhnhardt gebracht zu haben. Außerdem belastete er Wohlleben, der die Beschaffung eingefädelt haben soll. Mit der Ceska 83 erschossen Mundlos und Böhnhardt neun Migranten türkischer und griechischer Herkunft.

Wie der Strafsenat mit dem Antrag umgehen wird, bleibt offen. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl brach den Verhandlungstag bereits nach weniger als zwei Stunden ab. Geplant war ursprünglich, dass weitere Opferanwälte ihre Plädoyers vortragen.

Der Prozess könnte erneut um Wochen verzögert werden

Wohllebens Verteidiger fordern im Antrag, dass die Thüringer Skinheads Sven R. und Jug P. als Zeugen geladen werden. Außerdem solle der Strafsenat die Akten eines Verfahrens beiziehen, das beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg gegen Jug P. anhängig ist. Sollten sich die Richter darauf einlassen, wäre eine Rückkehr zur Beweisaufnahme nötig, die Wochen dauern könnte.

Die Bundesanwaltschaft und ein Nebenklage-Anwalt hielten Wohllebens Verteidigern vor, den Prozess verschleppen zu wollen. Die Behauptungen im Antrag seien „ins Blaue hinein“ gestellt, sagte Oberstaatsanwältin Anette Greger in der Stellungnahme der Ankläger. Greger erinnerte daran, dass Wohlleben selbst im Prozess angedeutet hatte, die von Carsten S. an Mundlos und Böhnhardt übergebene Waffe habe ein Bekannter aus Jena geliefert. Es handelte sich um Andreas S., der in einem Szeneladen arbeitete und gegenüber der Polizei zugegeben hat, die Pistole mit Schalldämpfer und Munition an Carsten S. verkauft zu haben. Die Aussage steht in Widerspruch zu den Behauptungen, die Wohllebens Anwälte im Antrag vorbringen.

Opferanwalt Hardy Langer betonte in seiner Stellungnahme die Sorge, dem Beweisantrag könnten weitere Anträge folgen. Sollten die Richter die Forderungen der Verteidiger Wohllebens abweisen, wären von diesen wieder Befangenheitsanträge zu erwarten. Die Anwälte haben die Richter bereits mit zahlreichen Ablehnungsgesuchen überzogen. Eine Folge war, dass nach dem Ende des Plädoyers der Bundesanwaltschaft im September 2017 erst zwei Monate später die Nebenkläger und ihre Anwälte mit den Schlussvorträgen beginnen konnten.

Unterdessen hat sich die Schwester des in Hamburg erschossenen Süleyman Tasköprü nach einem Zerwürfnis mit ihrer Anwältin als Nebenklägerin im NSU-Prozess zurückgezogen. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung". Zuvor hatte die Juristin in ihrem Plädoyer konstatiert, dass die Fehler der Ermittler nicht auf institutionellen Rassismus zurückzuführen seien.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Textes haben wir fälschlicherweise berichtet, die Anwältin der Nebenklägerin habe die Fehler der Ermittler auf institutionellen Rassismus zurückgeführt. Das Gegenteil ist aber der Fall: Sie hat dies eben nicht getan. Wir haben die Textstelle entsprechend korrigiert.

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