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NSU-Prozess: Die Angeklagte Beate Zschäpe (rechts ) neben ihrer Anwältin Anja Sturm.

© dpa/Andreas Gebert

NSU-Prozess: Zschäpe scheitert mit Antrag auf Abberufung ihrer Verteidigerin

Auch der zweite Versuch blieb erfolglos: Die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe muss im NSU-Prozess ihre Anwälte behalten - auch die Verteidigerin Anja Sturm. Das Gericht lehnte das Ansinnen Zschäpes ab.

Von Frank Jansen

Im NSU-Prozess am Oberlandesgericht München ist die Hauptangeklagte Beate Zschäpe mit dem Versuch gescheitert, ihre Anwältin Anja Sturm von der Verteidigung entpflichten zu lassen. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl lehnte den Antrag Zschäpes ab.

Konkrete Anhaltspunkte, dass das Vertrauensverhältnis zwischen der Angeklagten und der bestellten Pflichtverteidigerin so nachhaltig gestört sei, dass "die sachgerechte Ausübung des Mandats unmöglich ist, enthalten die Ausführungen der Angeklagten nicht" schrieb Götzl in der am Freitag ergangenen Verfügung.

Schweigen seit Prozessbeginn

Vergangenes Jahr hatte Zschäpe schon einmal versucht, ihre Anwälte loszuwerden - und zwar alle drei. Auch damals hatte das Gericht ihre Forderung zurückgewiesen. Diesmal richtete sich ihr Antrag formal nur gegen Sturm. In einem mehrseitigen Schreiben an das Gericht erhob die 40-Jährige aber auch Vorwürfe gegen ihre anderen beiden Verteidiger. Unter anderem schrieb die Angeklagte, ihre Anwälte hätten mit dem Ende des Mandats gedroht, falls Zschäpe ihre Strategie ändern und eine Aussage zu einzelnen Vorwürfen machen wolle. Dabei ergänzte Zschäpe erstmals, dass sie sich „durchaus mit dem Gedanken beschäftige, etwas auszusagen“. Dies wäre eine Wende im Prozess gewesen, denn Zschäpe hat seit Prozessbeginn im Mai 2013 beharrlich geschwiegen.

Auch der Vorwurf zur Strategieänderung sei „nicht geeignet, eine Entpflichtung von Rechtsanwältin Sturm zu rechtfertigen“, entschied das Gericht - genau so wenig wie Zschäpes Hinweis, dass „sozusagen Funkstille“ zwischen ihr und ihrer Anwältin herrsche. Auch andere Vorwürfe Zschäpes beurteilte das OLG als zu pauschal und unkonkret. Laut Gericht warf Zschäpe ihren Verteidigern in einem weiteren Schreiben zudem vor, ihre Verschwiegenheitspflicht verletzt zu haben, weil sie Wertungen über Zschäpes Charaktereigenschaften der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hätten. Hierzu stellte das OLG fest, dass Zschäpe selbst die entsprechenden Äußerungen aus einem Brief der Anwälte zitiert und somit in das Verfahren eingeführt habe.

Vorwürfe an Zschäpe

In dem Brief an ihre Mandantin, aus dem Zschäpe selbst zitierte, beschwerten sich Heer, Stahl und Sturm über deren „anmaßendes und selbstüberschätzendes Verhalten“. Dieses verbiete sich, da „Sie uns aufgrund der nur fragmentarischen Weitergabe Ihres exklusiven Wissens nicht in die Lage versetzen, Sie optimal zu verteidigen“. Damit machte Zschäpe selbst öffentlich, dass sie bisher nicht einmal ihren Verteidigern umfassend Auskunft gegeben hat.

Zschäpe muss sich im NSU-Prozess als Mittäterin für sämtliche Taten des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ verantworten, darunter zehn überwiegend rassistische Morde und zwei Sprengstoffanschläge. (mit dpa)

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