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Politik: Nur Lob für Vorschlag zum Unterhalt

Berlin - Die von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) geplante Reform des Unterhaltsrechts ist in der Fachwelt auf positives Echo gestoßen. Die Geschäftsführerin des Bundesverbandes alleinerziehender Mütter und Väter, Peggi Liebisch, sagte dem Tagesspiegel, vor allem das Vorhaben, das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt zu rücken, sei „ein Schritt in die richtige Richtung“.

Von Matthias Meisner

Berlin - Die von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) geplante Reform des Unterhaltsrechts ist in der Fachwelt auf positives Echo gestoßen. Die Geschäftsführerin des Bundesverbandes alleinerziehender Mütter und Väter, Peggi Liebisch, sagte dem Tagesspiegel, vor allem das Vorhaben, das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt zu rücken, sei „ein Schritt in die richtige Richtung“. Andere Mängel sieht sie nicht behoben. Liebisch wies darauf hin, dass eine Alleinerziehende für ein sechsjähriges Kind einen Unterhaltsanspruch von 200 Euro im Monat habe, nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes aber im Durchschnitt 500 Euro im Monat für das Kind ausgebe.

Zypries hatte am Montag Kernpunkte für ein neues Unterhaltsrecht vorgestellt – Kurzzeitgattinnen können demnach nicht mehr damit rechnen, den in der Ehe erreichten Lebensstandard unbegrenzt garantiert zu bekommen. Wenn Familien zerbrechen, sollen die Unterhaltsansprüche von Kindern Vorrang haben. Bislang haben sie den gleichen Rang wie die der geschiedenen und aktuellen Ehepartner.

Die Neuregelungen entsprächen dem „heutigen Lebensprinzip“, sagte Liebisch. Dennoch fürchtet sie, dass auch weiter nicht alle Unterhaltsansprüche durchgesetzt werden können – etwa weil der Unterhaltspflichtige wegen Arbeitslosigkeit nicht zahlen könne. Oder weil er nicht zahlen wolle und sein Einkommen verschleiere. Dieses Defizit sieht auch der Deutsche Familiengerichtstag, der die neue Rangfolge bei den Unterhaltsberechtigten aber ebenfalls begrüßte. Verbandssprecherin Isabell Götz äußerte allerdings die Erwartung, dass die Zahlungsmoral besser werde, wenn ein geschiedener Vater gegenüber seinen Kindern und nicht mehr gegenüber der Ex-Frau unterhaltspflichtig ist.

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