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Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU)

© dpa/AP/Geert Vanden Wijngaert

Exklusiv

Nur noch 22 Interviews im Jahr: Merkel zieht sich zurück – von den Medien

Die Kanzlerin tritt immer seltener mit Interviews in Rundfunk und Presse auf. Genaue Zahlen dazu hielt das Bundespresseamt zurück – bis ein Anwalt klagte.

Bundeskanzlerin Angela Merkel stellt sich offenbar immer seltener den Fragen von Rundfunk und Presse in einzelnen Interviews. Dies ergibt sich aus einer statistischen Übersicht des Bundespresseamts (BPA), die dem Tagesspiegel vorliegt. Demnach ist die Kanzlerin im vergangenen Jahr nur noch mit 22 Interviewbeiträgen in deutschen Medien vertreten gewesen. In den Jahren zuvor waren es im Durchschnitt noch mehr als 60 einzelne Beiträge. Nur 2015, dem Jahr der Flüchtlingskrise, sank die Zahl ebenfalls deutlich, damals auf 33 Auftritte.

Das Bundespresseamt betont, dass es sich dabei um eine Auswertung aus Datenbanken öffentlich zugänglicher Quellen zwischen den Jahren 2013 und 2018 handele. Sie erhebe nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Mehrfachnennungen im Zusammenhang mit Interviews für Redaktionsgemeinschaften seien möglich. Auch seien Interviews mit ausländischen Medien nicht enthalten. Das BPA spricht deshalb von einer „Auswahlliste“. Dennoch zeigt die Liste eine deutliche Tendenz. Für das Jahr 2018 weist sie nur acht Auftritte Merkels in der Presse und 14 im Rundfunk aus.

Rund 900.000 Datensätze, alle mit Hinweis auf Merkel

Die Übersicht hat das Bundespresseamt erst nach der Klage eines Berliner Rechtsanwalts vor dem Berliner Verwaltungsgericht herausgegeben (Az.: VG 2 K 189.19). Der Anwalt hatte, aus persönlichem Interesse, einen Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) geltend gemacht, das jedermann ein Recht auf Einsicht in Behördenakten gibt. Ursprünglich hatte sich die Behörde darauf berufen, nicht über die verlangten statistischen Informationen zu verfügen. Im Rahmen des amtlichen „Medienmonitorings“ seien allein in den vergangenen neun Jahren rund 900.000 Datensätze angefallen, die auf Merkel-Zitate in den Medien hinwiesen.

Allerdings musste die BPA-Vertreterin im Prozess zugestehen, dass sich aus dem Material einzelne Interviews der Kanzlerin „herauskristallisieren“ ließen. Das BPA erkannte den IFG-Anspruch des Anwalts daraufhin an. Zu einem Urteil des Verwaltungsgerichts kam es nicht mehr.

Der Rückgang bei den Merkel-Interviews könnte auch mit digitalen Strategien von Kanzleramt und BPA zusammenhängen. So nutzt die Bundesregierung Social-Media-Angebote auf Facebook, YouTube, Flickr, Instagram und Twitter nach eigenen Angaben als „zeitgemäße Erweiterung ihrer Öffentlichkeitsarbeit“. Diese Angebote seien „bürgernah“ und sorgten für mehr Transparenz. Zudem unterhält die Kanzlerin seit 2006 einen eigenen Video-Podcast. Mitte Oktober sorgte ein Gespräch von Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus mit Angela Merkel für Aufsehen, das die Bundestagsfraktion auf Youtube stellte.

Deutscher Journalisten-Verband rügt „platte PR“ der Regierung

Der Deutsche Journalisten-Verband kritisiert den Rückzug Merkels von der Presse: „Interviews mit Spitzenpolitikern zu führen, ist Aufgabe von Journalisten“, sagte der Bundesvorsitzende Frank Überall auf Anfrage. Videobotschaften der Kanzlerin seien „platte PR, aber kein erklärender Journalismus.“ Zudem hält Überall es für „verhaltensoriginell“, dass das BPA die Informationen angesichts Transparenzbeteuerungen der Regierung zurückhalten wollte. „Geheimniskrämerei verträgt sich nicht mit Regierungshandeln in einer Demokratie.“

Auch aus Merkels Hintergrundgesprächen wird ein Geheimnis gemacht

Medienwissenschaftler sehen in der digitalen Direktkommunikation den Versuch der Regierung, sich kritischen Fragen zu entziehen und das Bild von sich in der Öffentlichkeit selbst zu formen. Selten sind auch die Auftritte Merkels vor der regelmäßigen Regierungspressekonferenz in Berlin. Hier nahm ihr Vorgänger Schröder in sieben Jahren seiner Amtszeit 26-mal teil, Merkel in 13 Jahren Kanzlerschaft kam nur zu 24 Terminen.

Ein Geheimnis macht die Regierung auch aus einem weiteren Standbein ihrer Öffentlichkeitsarbeit, den vertraulichen Hintergrundgesprächen mit ausgewählten Medienvertretern. Auf Auskunft zu Merkels Runden im Kanzleramt ist hierzu eine Klage des Tagesspiegels anhängig, ebenfalls vor dem Berliner Verwaltungsgericht. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Fall des Bundesnachrichtendienstes im September nach einer Tagesspiegel-Klage geurteilt, dass Themen und Teilnehmer solcher Treffen öffentlich genannt werden müssen (Az.: BverwG 6 A 7.18).

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