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Politik: Nur wenige Patienten verweigern die Praxisgebühr

Berlin - Im ersten Halbjahr nach dem Start der Gesundheitsreform haben nur wenige Versicherte sich geweigert, beim Arzt die Praxisgebühr von zehn Euro zu zahlen. Nach Schätzungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) haben zwischen Januar und Ende Juni 2004 bundesweit etwa 250 000 Patienten die Gebühr nicht entrichtet.

Berlin - Im ersten Halbjahr nach dem Start der Gesundheitsreform haben nur wenige Versicherte sich geweigert, beim Arzt die Praxisgebühr von zehn Euro zu zahlen. Nach Schätzungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) haben zwischen Januar und Ende Juni 2004 bundesweit etwa 250 000 Patienten die Gebühr nicht entrichtet. „Das ist nur eine Minderheit“, erläuterte KBV-Sprecher Roland Stahl. Im ersten Halbjahr habe es insgesamt etwa 60 Millionen Arztbesuche gegeben, die ein so genannter „Erstkontakt“ waren. Im Normalfall wird die Gebühr nur beim ersten Arztbesuch im Quartal fällig. Rechnerisch seien also nur etwa 0,42 Prozent der Patienten die Zahlung schuldig geblieben, sagte Stahl.

Die Kassenärzte haben mehrere Erklärungen, warum Versicherte die Praxisgebühr nicht zahlen. Zum einen handele es sich um behandlungsbedürftige Patienten, die so krank seien, dass der Arzt sie nicht nach Hause schicken dürfe – auch wenn sie die zehn Euro nicht dabei haben. Zum anderen würden manche Krankenhäuser keine Barzahlung akzeptieren, sondern den Patienten im Falle einer Notfallbehandlung eine Rechnung schicken. Auch diese Fälle würden in der Statistik zu den säumigen Zahlern gerechnet. „Renitente Verweigerer sind die absolute Ausnahme“, sagte Stahl.

Der KBV-Sprecher wies jedoch darauf hin, dass den 250 000 Patienten, welche ihre Praxisgebühr im Nachhinein nicht entrichten, „teure Mahnverfahren“ drohen. Sie seien in den vergangenen Wochen schriftlich aufgefordert worden, die zehn Euro für den Arztbesuch zu erbringen. Ärzte und Krankenkassen würden die Gebühr auf jeden Fall eintreiben. Seit dem 1. Januar 2004 ist beim ersten Arztbesuch im Quartal die Praxisgebühr fällig. Wer danach einen Facharzt ohne eine Überweisung aufsucht, muss die Gebühr erneut zahlen. Befreit von der Gebühr sind Vorsorgeuntersuchungen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen ebenfalls nicht.

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